Mittwoch: Laptop-Pannen bei Jura-Examen, Luftbild von Schumacher-Villa zulässig

E-Staatsexamen mit Problemen + BGH-Urteil zu Promi-Luftaufnahmen + Kritik an Werbung fĂĽr Gesichtserkennung + Mission fĂĽr eigene Sonnenfinsternis + Bit-Rauschen

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Frau schaut entgeistert auf Laptop; Mittwoch: Laptop-PrĂĽfungspannen, Promi-Luftaufnahmen, Intellivision-Werbung, Sonden-Start & Bit-Rauschen

(Bild: Antonio Guillem / shutterstock.com)

Lesezeit: 6 Min.

In Bayern können angehende Juristen das Staatsexamen an bereitgestellten Notebooks schreiben. Dabei ist einiges schiefgelaufen, trotz IT-Support während der Klausur. Die Pannen führten dazu, dass die Prüfungszeit zunächst etwas verlängert wurde und die Prüflinge die Klausur nachschreiben oder nicht werten lassen können. Derweil unterliegen Michael Schumacher und seine Familie beim Bundesgerichtshof dem Burda-Verlag. Dieser darf ein Luftbild von Schumis Ferienvilla veröffentlichen. Es handelt sich um ein Bild aus einem Werbeprospekt ohne Personen, doch man kann daraus schließen, wo sich das Anwesen finden lässt. In den USA bewirbt Intellivision seine Gesichtserkennung mit unhaltbaren Behauptungen. So nicht, sagt die US-Behörde FTC. Denn die Firma könne die eigenen Aussagen zu Verlässlichkeit und Unvoreingenommenheit der Gesichtserkennungssysteme nicht belegen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Zu Beginn des zweiten juristischen Staatsexamens hat es in München und Augsburg massive technische Pannen gegeben. Betroffen war das elektronische Examen, das erstmals auf freiwilliger Basis flächendeckend angeboten wurde. Trotz umfangreicher Tests im Vorfeld kam es anfangs zu erheblichen technischen Problemen, insbesondere mit Akkuladung und -laufzeit der Prüfungslaptops. Einige Notebooks meldeten Fehler, andere hatten nur noch wenige Prozent Akkukapazität. Für die Prüfung in Augsburg wurden kurzerhand Kabel bei einem naheliegenden Elektronik-Fachmarkt besorgt, heißt es. Dadurch verzögerte sich der Prüfungsbeginn einzelner Teilnehmer: Technische Probleme bei elektronischem Jura-Examen an Notebooks in Bayern.

Eine deutsche Boulevardzeitschrift hat eine Luftaufnahme der Ferienvilla Michael Schumachers veröffentlicht. Das ist zwar ein Eingriff in die Privatsphäre des Ex-Rennfahrers und seiner Gattin, allerdings ein zulässiger Eingriff. Denn ihr Recht auf Privatsphäre überwiegt nicht das Recht des Zeitschriftenverlags auf Freiheit der Meinungsäußerung. Das hat der deutsche Bundesgerichtshof (BHG) entschieden. Er führt aus, dass es in solchen Fällen keinen allgemeinen Maßstab gibt, sondern anhand der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden ist. Zwar zeigt die Luftaufnahme keine Personen, aber es lassen sich daraus Ort und Lage des Anwesens schließen. Trotzdem entscheidet der BGH: Presse darf Michael Schumachers Ferienvilla zeigen.

Detaillierte Bilder als Luftaufnahmen benötigt Intellivision Technologies für seine Gesichtserkennung. Diese ist laut Firmenangaben mit Millionen Gesichtern trainiert worden. Die sei jetzt so schlau, dass sie nicht nur eine der höchsten Erkennungsraten habe, sondern auch durch Fotos oder Filme nicht getäuscht werden könne. Und überhaupt sei die Gesichtserkennung im Unterschied zu Konkurrenz überhaupt nicht voreingenommen hinsichtlich Hautfarbe oder Geschlecht. Leere Werbeversprechen sind das, meint die US-Handelsbehörde FTC. Sie will solche Irreführung unterbinden, denn die Firma habe keine Nachweise für die Werbebehauptungen erbringen können: Intellivision-Werbung für Gesichtserkennung soll nicht lügen.

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Mit Proba-3 soll am Mittwoch eine Erprobungsmission der Europäischen Weltraumagentur ESA starten, die den hochpräzisen Formationsflug zweier Satelliten testen soll. Wenn alles klappt, sollen die beiden später auf einen Millimeter genau in einem Abstand von 150 Metern zueinander um die Erde kreisen und die Sonne erforschen. Dafür soll die eine einen Schatten auf die zweite werfen, die so die Korona der Sonne ins Visier nehmen kann. Erstmals soll es dadurch möglich werden, die direkte Umgebung der Sonne bis auf den 1,1-fachen Radius zu erforschen. Starten sollen die Sonden um 11:08 Uhr mit einer indischen Rakete. Ziel der Mission ist die Sonnenfinsternis auf Bestellung: ESA-Sonde Proba-3 vor dem Start aus Indien.

Sie heißen ähnlich und können beide auch rechnen, dennoch gibt es zwischen Mikroprozessoren und Mikrocontrollern gewaltige Unterschiede. Mikrocontroller sind allgegenwärtig, davon werden jedes Jahr mehr produziert als es Menschen auf der Erde gibt: rund 20 Milliarden. Die billigsten kosten weniger als 10 Cent, die kleinsten haben Gehäuse mit weniger als 2 Millimetern Kantenlänge – und viele sind in anderen Chips fest integriert. Die meisten Mikroprozessoren hingegen führen komplexe Betriebssysteme aus und kosten von 10 bis 30.000 Euro. Schon daran merkt man, dass es um ganz andere Anwendungen geht. Wir erklären die Technik im Bit-Rauschen, dem Prozessor-Podcast: Mikrocontroller vs. Mikroprozessor.

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(fds)