Mobilitätsdatengesetz: Verbraucherschützer mit Plan der Regierung unzufrieden

Die Bundesregierung will mit einem Gesetz den Zugang zu Mobilitätsdaten regeln. Verbraucherschützern sind die dazu bisher vorliegenden Ideen zu vage.

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Eine ID.3-Fahrerin ist abgelenkt davon, ob möglicherweise gleich Daten anfallen und angezeigt werden.

(Bild: Volkswagen)

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Zu beschränkt, fehlende ethische Regeln, mangelnde Anforderungen für Anonymisierung und fehlende Regeln zum Zugang zu Fahrzeugdaten: Das sind einige der Kritikpunkte des Verbraucherzentrale Bundesverbands an den Eckpunkten des Bundesverkehrsministeriums zu einem Mobilitätsdatengesetz. Zudem kritisieren die Verbraucherschützer, dass Bereitstellungspflichten für Auslastungsdaten ohne Erhebungspflicht etabliert werden sollen.

Mit dem Mobilitätsdatengesetz soll es ermöglicht werden, die von Fahrzeugen im Verkehr anfallenden Daten dem Gemeinwohl zukommen zu lassen, zum Beispiel um den Verkehr besser zu lenken. Wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP vorgesehen, hat sich das Verkehrsministerium darum gekümmert und Ende Juli dazu ein Eckpunktepapier (PDF) vorgelegt. Demnach soll das Gesetz "die Bereitstellungspflichten für Mobilitätsdaten gebündelt umsetzen und die Regelungen zu den Konditionen für Bereitstellung sowie Nutzung der Daten inklusive Vorgaben zu Standards vereinheitlichen".

Der vzbv hatte schon Anfang 2021 ein eigenes Mobilitätsdatengesetz gefordert, so wie auch die damalige Justizministerin Christine Lamprecht (SPD). Nun wurden die Verbraucherschützer von der Bundesregierung zu dem Prozess hinzugezogen, ein solches Gesetz zu erarbeiten. Sie begrüßen, dass die Vorgaben der EU für Mobilitätsdaten in einem Gesetz gebündelt werden sollen. Ebenso seien die geplanten Bereitstellungspflichten zu einem Stichtag gut und auch die vorgesehene Verpflichtung auf eine gewisse Qualität der Daten. Allerdings sei das Eckpunktepapier aus Verbrauchersicht in manchen Punkten noch zu vage.

Zum Beispiel meint der vzbv, das Mobilitätsdatengesetz sollte nicht auf die Handlungsfelder Datenbereitstellungspflichten und Datenqualität eingegrenzt werden. Berücksichtigt werden sollten auch ethische Grundsätze für den Umgang mit Mobilitätsdaten sowie Grundsätze zur Anonymisierung und Transparenz von Daten. Geregelt werden müsse auch der Zugang zu den Daten, über die momentan die Autohersteller die faktische Hoheit hätten.

Im Koalitionsvertrag ist die Rede von einem Treuhänder-Modell, "das Zugriffsbedürfnisse der Nutzer, privater Anbieter und staatlicher Organe sowie die Interessen betroffener Unternehmen und Entwickler angemessen berücksichtigt". Der Verband der Automobilindustrie VDA befürchtet zusätzliche Bürokratie ebenso wie Missbrauch, wie Anfang 2022 deutlich wurde. In dem Eckpunktepapier heißt es nun, dass der Bund "Datenkoordinator für Mobilitätsdaten" werden soll, und zwar zusammen mit den Ländern.

Bereitgestellt werden sollen die Daten über einen "nationalen Zugangspunkt" (NAP). Dort sollen Daten versammelt werden, die auch schon in Landessystemen erfasst oder aggregiert sind. Damit die Daten beim NAP nach bundesweit einheitlichen Standards bereitgestellt werden, müssten sich Bund und Länder eng abstimmen, heißt es in dem Eckpunktepapier. Der vzbv begrüßt, dass ein Datenkoordinator und eine Behörde eingerichtet werden soll, die die Datenaufsicht führt.

(anw)