Nächste Klage gegen VW wegen Verbrenner-Produktion vor Gericht gescheitert

Weil CO₂-Ausstoß den Klimawandel anfacht, sollen Autokonzerne auf Verbrennungsmotoren verzichten. Wie schon Greenpeace klagte ein Landwirt vergeblich gegen VW.

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Volkswagen-Manager Ralf Brandstätter

Volkswagen ist für bisher schätzungsweise ein Prozent der weltweiten CO₂-Emissionen verantwortlich. Das Bild zeigt Volkswagen-Markenchef Ralf Brandstätter auf der Way to Zero-Convention.

(Bild: Volkswagen)

Lesezeit: 2 Min.
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  • dpa
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Nun ist auch Landwirt aus Detmold vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, Volkswagen zur Einstellung der Produktion von Verbrennungsmotoren zu zwingen. Das Landgericht Detmold wies eine entsprechende Klage heute als insgesamt unbegründet ab.

Der Biobauer Ulf Allhoff-Cramer hatte argumentiert, dass er durch die Folgen des Klimawandels in seinem Eigentum und in seiner Gesundheit beeinträchtigt werde. Er hatte dem Hersteller eine übermäßige CO₂-Emission vorgeworfen und gefordert, dies zu unterlassen. Der Autokonzern sollte den Verkauf von Autos und leichten Nutzfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren stark verringern und 2030 ganz einstellen.

Diesem Vorhaben erteilten die Richter aber eine Absage. Sie gaben in ihrem Urteil zu bedenken, es stehe nicht fest, ob mit der geforderten Einstellung der Produktion von Verbrennungsmotoren die behaupteten Beeinträchtigungen beseitigt würden. Volkswagen könne nicht vorgeschrieben werden, zukünftig nur auf batterieelektrische Autos zu setzen, da es auch noch andere ernsthafte Alternativen zu Otto- und Dieselmotoren gebe, etwa Brennstoffzellen-Antriebe, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Greenpeace zeigte sich enttäuscht und kündigte an, dass es in Berufung gehen werde. "Das Urteil hinterlässt den fatalen Eindruck, dass sich das Gericht mit dem detailliert dargelegten Zusammenhang zwischen VWs enormem CO₂-Ausstoß und den schon heute spürbaren Schäden für den Kläger gar nicht auseinandersetzen wollte", sagte Greenpeace-Vorstand Martin Kaiser. "Angesichts einer galoppierenden Klimakrise halten wir es aber für unabdingbar, die globale Verantwortung eines Konzerns wie Volkswagen, mit seinem ländergroßen CO₂-Fußabdruck gerichtlich klären zu lassen."

Volkswagen sah sich hingegen in seiner Auffassung bestätigt, dass Klimaklagen gegen einzelne herausgegriffene Unternehmen der falsche Weg seien und dass es dazu im Recht keine Grundlage gebe. "Das Gericht hat bekräftigt, dass Volkswagen eine erlaubte Tätigkeit ausübt, die unionsrechtlich abschließend geregelt ist, und dass es nicht Aufgabe eines Landgerichts ist, über solche klimapolitischen Fragen zu entscheiden", hieß es in einem Statement des Autoherstellers. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, den Klimaschutz mit seinen weitreichenden Auswirkungen zu gestalten.

Eine ähnliche Klimaklage von Greenpeace vor dem Landgericht Braunschweig war unlängst ebenfalls gescheitert. Auch in diesem Verfahren will die Umweltschutzorganisation in die nächste Instanz gehen. Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen BMW in München und gegen Mercedes-Benz in Stuttgart waren ebenfalls abgewiesen worden.

(fpi)