Schufa kritisiert Entwurf für Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung meint, der aktuelle Gesetzentwurf reiche nicht aus, um Verbrauchern mehr Transparenz und Sicherheit zu schaffen.

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Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) kritisiert den aktuellen Gesetzentwurf für eine Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes. Das Ziel des Gesetzgebers sei richtig, mehr Transparenz für Verbraucher bei der Speicherung und Weitergabe von Bonitätsinformationen und mehr Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen. Allerdings reichten die bisherigen Vorschläge dafür nicht aus, meint der Schufa-Vorstandsvorsitzende Rainer Neumann laut einer Mitteilung.

Nach dem bisherigen Gesetzentwurf sei es beispielsweise möglich, dass immer mehr Unternehmen Bonitätsdaten von Bürgern speichern und weitergeben könnten, ohne dass Verbraucher dies mit überschaubarem Aufwand nachvollziehen könnten. Verbraucherfreundlich und transparent könnte eine gesetzliche Regelung für die Zulassung von Auskunfteien sein, so Neumanns Vorschlag. Ansonsten würde dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Auch solle den Verbrauchern laut Gesetzentwurf zum Beispiel über eine Internetseite ermöglicht werden, die über sie gespeicherten Daten bei allen zugelassenen Auskunfteien zu erfahren. Neumann schlägt darüber hinausgehend eine Art Ombudsmann für Verbraucher vor, die den Verdacht hegen, dass bonitätsrelevante Daten unberechtigt gespeichert würden. In Zweifelsfällen könnte diese unabhängige Stelle den Sachverhalt zwischen den Bürgern und der Auskunftei klären.

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(anw)