TKG-Novelle: Bundesrat für "ambitioniertes" Recht auf schnelles Internet

Bei der TKG-Reform und dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 macht sich der Bundesrat für viele Korrekturen stark. Das Nebenkostenprivileg soll nicht ganz wegfallen.

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Glasfaser-Tiefbau-Signalband

(Bild: c't/Ernst Ahlers)

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Der Bundesrat hat am Freitag auf umfangreiche Nachbesserungen an der laufenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie am Entwurf der Bundesregierung für die Reform des IT-Sicherheitsgesetzes gedrängt. Prinzipiell soll das "Telekommunikationsmodernisierungsgesetz" so gestaltet werden, dass "so schnell wie möglich gigabitfähige Telekommunikationsnetze" gebaut werden. Die Länderkammer betont, dass "nur eine ambitionierte Definition des Begriffs 'schnelles Internet' den damit verbundenen Erwartungshaltungen gerecht werden wird".

Laut dem Regierungsplan soll die Bundesnetzagentur eine für Standardanwendungen nötige Bandbreite festlegen und dabei den Durchschnitt der genutzten Bandbreite von "mindestens 80 Prozent der Verbraucher im Bundesgebiet" heranziehen. Dem Bundesrat erscheint dies zu vage. Die Bundesregierung soll nun prüfen, wie die technischen Anforderungen an den Rechtsanspruch "am besten zu realisieren" sind. Dabei sollten nicht nur Up- und Downloadwerte, sondern auch Reaktionszeiten ("Pings") einbezogen werden.

"Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass der eigenwirtschaftliche Ausbau" nicht gebremst wird, unterstreicht das Gremium. Es will ferner wissen, ob auf die Länder und die Kommunen "ein Mehraufwand zukommt". Die offenen Fragen könne der Gesetzgeber am besten "außerhalb der aktuellen Novelle" beantworten, macht sich der Bundesrat dafür stark, den Anspruch erst später gesondert zu normieren. Dieser sei nicht von der EU vorgeschrieben, sondern ein Ziel der Bundesregierung mit einem Zeithorizont bis 2025.

Bei den weiteren Überlegungen sollten auch Umsetzungsmöglichkeiten im Rahmen eines Fördermodells etwa durch die von der Wirtschaft bevorzugten Gigabitgutscheine in Betracht gezogen werden, meinen die Länder. Ein Antrag des Verbraucherschutzausschusses, die anfängliche Mindestbandbreite für einen schnellen Breitbandanschluss auf 30 MBit/s festzulegen, binnen sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes umzusetzen und im Anschluss dynamisch im Einklang mit der von der Mehrheit der genutzten Bandbreite zu erweitern, fand keine Zustimmung.

Entkoppelt vom Recht auf schnelles Netz und dem damit verknüpften Verständnis, wonach etwa Homeoffice technisch möglich sein müsse, soll der Gesetzgeber zunächst nur den Universaldienst modernisieren, unterstreicht der Bundesrat. Darin sieht er weiterhin "das zentrale und geeignete Instrument, um für Endverbraucher im Sinne der Grundversorgung" erschwingliche Services für die Telekommunikation (TK) wie einen funktionsfähigen Internetzugang zu gewährleisten. Ein solcher dürfe aber "die Aktivitäten der Marktakteure" sowie eine zielführende Förderung nicht hemmen. Zur Finanzierung sollten auch Over-the-Top-Anbieter wie WhatsApp einbezogen werden.

Die Bundesregierung will mit der Novelle die Möglichkeit, die Gebühren für den TV-Empfang und Internet via Kabelanschluss in die umlagefähigen Nebenkosten einzubeziehen, mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren abschaffen. Der Wohnungsbauausschuss hatte empfohlen, diese besonders umkämpfte Klausel komplett zu streichen, konnte damit aber nicht punkten.