Tesla in Grünheide: Betriebsstörungen meist nicht "umweltrelevant"​

Untersuchungen von Betriebsstörungen im Tesla-Werk in Grünheide haben keine Beeinträchtigungen des Wasserschutzgebietes nachweisen können.​

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Tesla Model Y

Tesla baut seit 2022 das Model Y auch in Brandenburg. Im kommenden Jahr dürfte das E-SUV ein Facelift bekommen.

(Bild: Tesla)

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Tesla wird innerhalb kurzer Zeit zum zweiten Mal entlastet. Zwar wurden in den vergangenen beiden Jahren 26 Betriebsstörungen im Werk in Grünheide festgestellt. Doch nicht alle Vorfälle gelten als "umweltrelevant", wie aus einer Antwort des Sozial- und Gesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht.

Als "umweltrelevant" gelten Fälle, in denen "schädliche Stoffe oder sonstige Einwirkungen" in die Umgebung gelangten. Die 26 festgestellten Störungen betrafen unter anderem die Lackiererei, Gießerei sowie einen illegalen Abfallplatz, dessen Beseitigung angeordnet wurde. Die Behörden sahen jedoch in den vom Ministerium aufgelisteten Fällen keine Beeinträchtigungen des Wasserschutzgebietes, in dem auch ein Teil des Tesla-Geländes liegt.

Die Landesarbeitsschutzbehörde untersuchte zusätzlich seit 2021 sieben Arbeitsunfälle auf dem Tesla-Gelände, wie das Ministerium in seiner Antwort mitteilte. Die meisten von ihnen erfüllten demnach nicht die Definition eines schweren Unfalls, der beispielsweise Verletzungen mit mehr als sechs Wochen stationärer Behandlung nach sich zieht. Ebenso gab es keinen Fall mit einem bleibenden Körperschaden mit Anspruch auf eine gesetzliche Unfallrente. Im September teilte das Ministerium bereits mit, dass die Zahl der Arbeitsunfälle nicht als ungewöhnlich hoch einzustufen sei.

Tesla startete im März 2022 die Autoproduktion in Grünheide. Im September 2023 waren Vorfälle mit ausgetretenen Stoffen sowie Arbeitsunfällen im Werk bekannt geworden. In den Jahren 2022 und 2023 hat das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit 59 Besichtigungen auf der Baustelle und dem Werk in Grünheide durchgeführt. An 18 Terminen seien Betriebsbereiche von Tesla sowie Fremdfirmen und eine Baustelle unangekündigt besichtigt worden. Bislang seien drei Bußgeldbescheide erlassen worden, die sich auf Tätigkeiten durch Nachauftragnehmer bezogen hätten, unter anderem wegen mangelhaftem Staubschutz und zu schlechter Absturzsicherung. Es seien Probleme mit Staubbelastungen und Lüftungsanlagen sowohl in Büros als auch auf der Baustelle festgestellt worden.

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(mfz)