Verbrenner-Dienstwagen: Staat subventioniert jährlich mit 13,7 Milliarden Euro

Die Subventionen für Dienstwagen, die mit Benzin oder Diesel betrieben werden, bremsen die Mobilitätswende. Das meint die Organisation Transport & Environment.

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Auspuff eines Pkw

(Bild: heise online / anw)

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Firmenwagen, die mit Benzin oder Diesel betrieben werden, subventionierte der deutsche Staat im Jahr 2023 mit 13,7 Milliarden Euro. Das hat das Beratungsunternehmen ERM für die Verkehrs-Dachorganisation Transport and Environment (T&E) errechnet. Unter den fünf größten europäischen Ländern kommt Deutschland nach dieser Rechnung auf den zweiten Platz, nach Italien mit 16 Milliarden Euro. Frankreich folgt mit 6,4 Milliarden, darauf Polen mit 6,1 Milliarden Euro. Spanien kommt auf 0,1 Milliarden Euro. In den größten europäischen Ländern insgesamt würden mit fossilen Brennstoffen betriebene Dienstwagen die Steuerzahler jährlich 42 Milliarden Euro kosten, erklärt T&E weiter.

Die Vorteile für Dienstwagen in Form von Sachleistungen, Abschreibungen, Steuervorteilen und Tankkarten sind deshalb bedeutend, weil diese 60 Prozent aller Neuzulassungen in Europa ausmachen, erläutert T&E. Besonders SUV als Dienstwagen machten sich die Vorteile bemerkbar. Für diese müssten jährlich bis zu 8900 Euro weniger Steuern bezahlt werden als für SUV in privatem Besitz. Von den jährlich 42 Milliarden Euro europaweiter Subventionen gehen demnach 15 Milliarden in SUV.

Umweltschädliche Firmenwagen profitierten nicht nur von Subventionen, diese bremsten auch die Mobilitätswende. Während in der ersten Hälfte dieses Jahres 13,8 Prozent aller neu zugelassenen privaten Pkw batterieelektrisch betrieben werden (BEV), sind es unter den gewerblichen Pkw 12,4 Prozent. In Deutschland kamen im ersten Halbjahr privat neu zugelassene BEV auf einen Anteil von 16,6 Prozent, während gewerbliche BEV 11,7 Prozent der gesamten Neuzulassungen ausmachten.

Anfang September dieses Jahres hat die Bundesregierung eine steuerliche Förderung für dienstlich genutzte Elektroautos beschlossen. Für neu zugelassene, rein elektrische und emissionsfreie Fahrzeuge sollen Unternehmen die Investitionskosten schneller steuerlich geltend machen können. Dazu wird eine neue Sonderabschreibung eingeführt. Über einen Zeitraum von sechs Jahren sollen die Anschaffungen von der Steuer abgeschrieben werden. Die Regelung gilt befristet für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028.

(anw)