Verkehrsverstöße im Ausland: drakonische Strafen drohen
Haft und Enteignung bei Promille-Fahrt
Doch mit saftigen Geldstrafen ist das Ende der Fahnenstange noch längst nicht erreicht: In Italien wird bei einer Alkoholfahrt mit mehr als 1,5 Promille das Fahrzeug beschlagnahmt und enteignet, warnt der Automobilclub. In Spanien droht bei einer Tempoüberschreitung von mehr als 60 km/h oder bei Trunkenheitsfahrten mit mehr als 1,2 Promille eine Haftstrafe von wenigstens drei Monaten.
Vollstreckung auch daheim
Um hohe Bußgelder zu vermeiden, rät der ADAC Autofahrern, die ins Ausland reisen, sich vorab über die dortigen Verkehrsvorschriften zu informieren. Denn seit dem 28. Oktober 2010 können nicht bezahlte Bußgelder aus den anderen 26 EU-Ländern auch in Deutschland vollstreckt werden. Die Geldsanktion muss sich hierbei auf mindestens 70 Euro – einschließlich der Verfahrenskosten – belaufen. Wichtig für Grenzgänger: Wer im EU-Ausland wohnt und in Deutschland arbeitet, muss schon mit Sanktionen rechnen, wenn er in der Bundesrepublik bei einer Bagatelle erwischt wird, aber das Knöllchen nicht bezahlt.
Ein schwacher Trost bleibt jenen, die Verkehrsregeln im Ausland verletzen: Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister oder Fahrverbote gibt es für Verstöße im Ausland laut ADAC nicht. (ssu)