Erste Hilfe bei Netzstörungen: Fehlerquellen finden, Anbieter kontaktieren

Seite 7: Ansprüche durchsetzen gegenüber dem Provider

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Die Verbraucherzentralen empfehlen eine Kontaktaufnahme per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie einen Nachweis über die Entsendung des Protokolls inklusive Empfang des Empfängers haben. Als Formulierungshilfe bietet die Beratungsstelle einen Musterbriefgenerator an. Darüber können Sie die Höhe der Minderung berechnen, die Sie gegen den Provider geltend machen wollen.

Zudem können Sie mit dem Webdienst ein Schreiben mit Blick für eine außerordentliche Kündigung aufsetzen. Voraussetzung ist, dass das Messprotokoll des Nachweisverfahrens die Abweichungen beweist und dass der Anbieter den Mangel innerhalb der gesetzten Frist nicht behebt. Dazu ist es hilfreich, Rücksprache mit der Verbraucherzentrale oder einer Rechtsberatung zu halten. Eine außerordentliche Kündigung muss gut begründet sein.

Eine eigenmächtige Kürzung des monatlichen Überweisungsbetrags sollten Sie unterlassen. Das kann die Sperrung des Anschlusses und teure Inkassoverfahren nach sich ziehen. Die Kosten dafür können die eingeforderten Minderungen um ein Vielfaches übersteigen. Versuchen Sie im Dialog die Probleme zu lösen.

Falls die Gespräche mit dem Anbieter nicht zu dem gewünschtem Ergebnis führen, empfiehlt die Bundesnetzagentur, dass Sie sich mit dem Messprotokoll bei der Behörde melden, damit sie den Anbieter um nochmalige Überprüfung des Falles bitten kann. Parallel dazu können Sie dort auch einen Schlichtungsantrag stellen. Der empfiehlt sich, um ein mögliches Gerichtsverfahren zu vermeiden. In einer außergerichtlichen Streitbeilegung erarbeitet sie Lösungsvorschläge, um eine gütliche Einigung zu ermöglichen.

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass sie keinerlei Ansprüche durchsetzen kann, da dies Aufgabe der Zivilgerichte sei. Im Falle eines Falles ist stattdessen die rechtliche Begleitung durch eine Rechtsschutzversicherung, einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale möglich.

(mawi)