iPhone, iPad, Mac & Co im Ausland billiger kaufen

Seite 3: Tax free: Steuer zurückholen

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Wer außerhalb der EU einkauft und als tugendhafter Mensch die lästige Einfuhrumsatzsteuer bezahlt, kann sich dabei nicht die im Ausland bereits gezahlten Verkaufssteuern anrechnen lassen.

Es besteht aber die Möglichkeit, sie sich zurückzuholen. Die Vorschriften hierfür sind von Land zu Land unterschiedlich. Meist funktioniert das Verfahren so: Beim Einkauf lässt man sich vom Verkäufer ein Tax-Free-Formular ausfüllen. Dafür muss man seinen Pass vorzeigen und einen Wohnsitz außerhalb des Landes nachweisen. Bei der Ausreise erhält man dann seine Steuern zum Beispiel am Flughafen zurück.

In den USA werden diese Tax-Free-Schalter von Privatfirmen betrieben, die Bearbeitungsgebühren von bis zu 30 Prozent (vom Steuerbetrag) dafür verlangen. In der Regel muss man die Quittungen und Geräte samt Verpackung vorzeigen; da wäre es ungünstig, wenn diese im bereits eingecheckten Koffer liegen. Apple in den USA und in Kanada unterstützt Tax Free laut ihrer „Retail Store Purchase Policies“ nicht. In Hongkong zahlt man gar keine Mehrwertsteuern.

In der Schweiz zum Beispiel fragt man den Verkäufer beim Bezahlen nach einem „Tax Free Form“ oder „Refund Cheque“. Während der Ausreise lässt man sich das Formular beim Zoll abstempeln, wozu man Einkäufe, Quittungen und Reisepass dabeihaben muss. Das alles legt man schließlich bei einem Refund Office am Flughafen oder an der Grenze vor, um die Rückzahlung abzüglich einer Bargeld-Gebühr von mindestens 5 Schweizer Franken zu erhalten.

Diese GlobalBlue-Karte zeigt, wo Apple "Tax Free" akzeptiert, mit dem man sich die Sales Tax zurückholen kann.

Einige Geschäfte werben mit Tax-Free-Aufklebern dafür, dass sie sich mit dem Verfahren auskennen. Bei Apple sind generell Aushänge anderer Firmen wie etwa Kreditkartenunternehmen verpönt, weil sie das Design stören würden. Apple in der Schweiz unterstützt aber Tax Free über den Dienstleister Global Blue. Auch in Deutschland und Großbritannien finden sich entsprechende Bekenntnisse in den Geschäftsbedingungen.

Welche Steuern und Zölle bei welchem Warenwert und welchem Herkunftsland fällig werden, verrät die kostenlose iOS-App „Zoll und Reise“.

Die App Zoll und Reise informiert über die Höhe der zu erwartenden Einfuhrabgaben.

Zumindest die Freigrenzen und -Mengen zeigt sie korrekt an, bei höheren Beträgen erhält man allerdings oft die lapidare Auskunft „wird vom Zoll berechnet“.

Immerhin enthält die App auch die Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Zolls. Über Spezialfälle kann man sich ebenfalls auf der Webseite www.zoll.de kundig machen.

In welchen Ländern Apple Tax Free über die Organisation Global Blue unterstützt, verrät die Seite www.globalblue.com/brands/apple/.

Zölle zahlt man nicht auf digitale Fotokameras, Smartphones, Tablets, Notebooks, Software und Spielekonsolen. Dagegen werden auf Audio-CDs, DVDs und Blu-Rays 3,5 Prozent fällig. Bei MP3-Playern liegt die Abgabe zwischen 2 und 4,5 Prozent. Am höchsten ist der Satz bei DVD-Playern und DVD-Rekordern mit 13,9 Prozent. Bei einem Gesamtwert (inklusive Versand) unter 150 Euro pro Sendung entfallen die Zölle.