Abrechnung

Seite 3: PayPal

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Bei der Einbindung kennt PayPal gleich mehrere Varianten. Am schnellsten geht die Integration, indem der Händler für jeden Artikel auf der PayPal-Seite einen Button mit festgelegtem Preis erzeugt, den er nur noch in seine Seite integrieren muss – fertig. Etwas anspruchsvoller ist "PayPal Starter": Nach dem Klick auf den Bezahlen-Button wird der Benutzer auf die PayPal-Website weitergeleitet, wo er sich einloggt und die Bezahlung bestätigt. Anschließend kehrt er wieder zur Shop-Seite zurück. Der Entwickler muss dazu ein HTML-Formular zusammenstellen, das im Wesentlichen seine Kennung, die Summe und die Rücksprungadresse enthält.

Die Profi-Variante "PayPal Basis" bietet bei der Kommunikation mit dem Server des Bezahldienstes wesentlich mehr Optionen. Beispielsweise kann der Händler die in PayPal hinterlegte Kundenadresse abfragen oder Teilsummen mit unterschiedlichen Steuersätzen übermitteln. Shop und PayPal sprechen wahlweise per HTTP-POST (also mit Schlüssel-Wert-Paaren) oder mittels des für Profi-Entwickler interessanten Webservice-Standards SOAP miteinander. Ein vom Bezahldienst vergebener Token-Code hält dabei die Session zusammen. Die Lieblingsmethode von PayPal nennt sich "Express", denn das schließt die Einbindung eines "Express-Kauf"-Buttons in den Warenkorb ein – also noch bevor der Kunde die anderen Zahlungsoptionen überhaupt zu sehen bekommt. Der Vorteil: Der Kunde muss seine Adressdaten nicht eingeben, wenn er diese beim Bezahldienst hinterlegt hat, und kann den Handel so deutlich schneller abwickeln. Ansonsten ähneln sich "Express" und "Basis".

Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Shop-Betreiber eine Mail. Außerdem sehen alle Bezahlvarianten die Möglichkeit vor, den Zahlungseingang mit einer speziellen Nachricht an den Server zu quittieren, der "Instant Payment Notification"; damit lässt sich der Zahlungseingang automatisiert weiterverarbeiten, etwa bei Download-Geschäften. Entwicklungshilfe leistet PayPal für die Sprachen PHP, ASP.NET, Java, ColdFusion und Ruby. Oft genug wird man sich jedoch diese Integrationsarbeit selbst nicht machen müssen, denn jedes bessere Shop-System hat PayPal bereits integriert. Laufende Kosten oder Einrichtungsgebühren fallen nicht an; standardmäßig kassiert PayPal pro Bezahlvorgang 1,9 Prozent der Summe plus 35 Cent Pauschale vom Händler. Bei den Testhändlern ergibt das Gebühren zwischen 1,9 und 19,4 Prozent. Letzteres lässt sich jedoch mit einem speziellen Micropayment-Tarif (10 Cent pauschal, 10 Prozent Gebühr) auf 15 Prozent drücken.

Kunden müssen sich nicht registrieren; Bezahlung mit der Kreditkarte ist dann jedoch nicht überall möglich. Der von PayPal heftig beworbene Käuferschutz greift für versendbare Güter (also zum Beispiel nicht für Downloads, Gutscheine, Dienstleistungen oder Autos), bei denen der Händler gar nicht reagiert oder etwas verschickt, das "erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht". Auch der Verkäufer ist gegen betrügerische Kunden abgesichert, wenn er den Versand an die im PayPal-Konto angegebene Adresse belegen kann. Dem Unternehmensslogan "Sichererer" würde dennoch nicht jeder uneingeschränkt zustimmen. PayPal, in Luxemburg als Bank zugelassen, ist Stammgast in unserer Rubrik "Vorsicht, Kunde". Probleme gab es zum Beispiel mit dem Käuferschutz nach dem Diebstahl von Kreditkarte (c’t 21/10), eBay- (c’t 15/08) oder PayPal-Account (c’t 20/10) oder mit der unbegründeten Sperrung eines mehrere hundert Euro schweren Kontos (c’t 4/11).

Kritik am Unternehmen kommt jedoch noch aus einer anderen Ecke. Zum Beispiel verweigerte PayPal nach der Veröffentlichung diplomatischer Depeschen die Überweisung von Spenden an Wikileaks. Das taten zwar auch die Kreditkartenunternehmen Visa und MasterCard sowie Konkurrent Moneybookers, doch steht PayPal eben besonders unter Beobachtung. Auch ganz unpolitische Unternehmen können plötzlich den Geldhahn zugedreht bekommen – diese Lektion musste neulich ein deutscher Online-Shop lernen, der mit Rum handelt und das US-Handelsembargo gegen Kuba ignorierte (siehe c't 18/11 S. 41). In beiden Fällen agierte PayPal nicht als neutraler Geldübermittler, sondern setzte seine Normen durch, womit es als marktbeherrschender Dienstleister in die Rolle der Internet-Polizei schlüpft.

Wie viele andere Bezahldienste verbietet PayPal seinen Kunden illegale Geschäfte. Aber was ist illegal und wer entscheidet darüber? Explizit untersagt PayPal in seinen Richtlinien unter anderem den Handel mit Dopingmitteln und Waffen sowie Glücksspiele und dubiose Finanztransaktionen. Mit den nicht näher erläuterten "Artikeln, die als obszön anzusehen sind" und "bestimmten sexuell orientierten Materialien und Diensten" ist offensichtlich Pornografie gemeint. Wer Tabak, Alkohol oder verschreibungspflichtige Medikamente verkauft, eine Partnerbörse betreibt oder Spenden einsammeln will, muss PayPal vorab um Genehmigung bitten, wenn er seinen Kunden diese Zahlmöglichkeit anbieten will.