Abrechnung

Seite 7: Sofortüberweisung.de

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Für den innerdeutschen Handel mit Beträgen, die keiner besonderen Vorsichtsmaßnahmen bedürfen, wäre Vorkasse eine ideale Zahlform – gäbe es da nicht die tagelange Verzögerung bei der Zahlungsbestätigung. Postbank, Sparkassen und Raiffeisen-/Volksbank bieten so einen Bezahldienst unter dem Portal Giropay an (das Händler nur über Acquirer wie PayPal oder ClickandBuy einbinden können). Sofortüberweisung.de wickelt als unabhängiger Dienstleister bei allen Banken Zahlungen ab, sofern das PIN/TAN-Verfahren zum Einsatz kommt.

Überweisungen sind viel besser vor Betrug geschützt als etwa Kreditkartenzahlungen; eine Rückbuchung ist nicht vorgesehen. Daher kann der Dienst die günstigsten Gebühren im Feld anbieten: 1 Prozent vom Umsatz (mindestens 10 Cent) sind konkurrenzlos. Dazu kommen noch eine Einrichtungs- und eine geringe Monatsgebühr. Für Downloads zahlt man 2 Prozent, für "Erotik" (vermutlich ist Pornografie gemeint) 5 Prozent. Andere Beschränkungen der gehandelten Waren scheint es nicht zu geben. Bei Beträgen unter 4 Euro lohnt sich der Micropayment-Tarif, der den Minimalbetrag auf 2 Cent senkt und den Anteil auf 2,5 Prozent anhebt; nach Auskunft der Hotline darf man ihn auch für Download-Artikel einsetzen.

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Sogar ein simpler Treuhand-Service (etwas irreführend als "Käuferschutz" bezeichnet) ist inbegriffen: Auf Wunsch legt Sofortüberweisung die Zahlung 14 Tage lang auf Eis. Nach Unternehmensangaben verfügen 25 bis 30 Millionen Deutsche über ein Online-Konto und könnten mit Sofortüberweisung bezahlen. Ansonsten kommen nur Österreicher, Schweizer, Belgier und Briten in den Genuss dieses Dienstes. Der Händler kann auch einen "Paycode" erstellen, mit dem der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen kann, ohne dass er den Shop noch einmal aufsuchen muss. Bei der Überweisung muss der Kunde PIN und TAN bei Sofortüberweisung.de eingeben, was gegen die Nutzungsbedingungen der Banken verstößt und die Bank im Fall eines Missbrauchs (den es bisher offenbar noch nie gab) von der Haftungspflicht entbinden könnte.

Die Warnungen der Bankenvereinigungen vor dem mit ihnen konkurrierenden, TÜV-geprüften Dienst haben zuletzt den Unmut des Bundeskartellamts erregt. Ins Gerede kam Sofortüberweisung.de jüngst, weil es das Konto beim Bezahlen durchleuchtet. Der Dienst lässt dem Händler das Geld sofort zukommen, Banken führen Überweisungen dagegen verzögert aus. Ist das Konto also nicht gedeckt, haftet Sofortüberweisung. Der Kontostand alleine garantiert die Zahlungsfähigkeit nicht – es könnte ja eine Überweisung in der Queue sein, die das Konto leerräumt. Das Unternehmen ruft daher manchmal auch die Umsätze der vergangenen 30 Tage, den Dispo-Rahmen, die Stände anderer Konten bei der gleichen Bank oder ausgeführte und vorgemerkte Auslandsüberweisungen ab. Sofortüberweisung.de betont, dass diese Daten nur zur Betrugsprävention herangezogen und nicht gespeichert werden. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat das Verfahren abgesegnet, mahnt aber bessere Aufklärung der Kunden an.