Arbeitsunfall beim Eisessen

Verletzt sich ein Mitarbeiter beim Eisessen vor dem Firmengebäude, kann unter Umständen ein Arbeitsunfall vorliegen. Für den Schaden muss dann die Versicherung zahlen.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Die Temperatur, die Arbeitnehmern zugemutet werden darf, hat Grenzen. Daher ist, wer sich außerhalb des Betriebs eine Abkühlung verschafft, unter Umständen auch in diesem Moment gesetzlich unfallversichert. So jedenfalls im Fall eines KfZ-Mechanikers, der sich beim Eisessen verletzte.

Das Sozialgericht Heilbronn bestätigte, dass es sich dabei um einen eindeutigen Arbeitsunfall gehandelt hat (Az.: S 13 U 1513/11). Denn die Abkühlung plus dazugehöriger Arbeitspause war nötig geworden, weil in der Montagehalle mehr als 30 Grad geherrscht hatten. Eine Klimaanlage gab es nicht, die Sonne knallte durch das Glasdach. Während einer kurzen Arbeitspause holte sich der Mechaniker in einem in der Nähe gelegenen Kiosk ein Eis, das er vor der EIngangstür zur Montagehalle verzehrte. Die wurde jedoch von einem anderen Mitarbeiter schwungvoll aufgerissen. Der Kollege traf ihn dabei so unglücklich, dass der Mann schwere Verletzungen am Fuß erlitt.

Die Berufsgenossenschaft übernahm die Behandlungskosten zunächst, lehnte dann aber die weitere Kostenübernahme ab. Begründung: Das Eisessen habe nicht dazu gedient, die Arbeitskraft zu erhalten. Der Arbeitnehmer hätte sich auch am Arbeitsplatz mit kostenlosen Getränken erfrischen können, dann wäre der Unfall nicht passiert. Außerdem habe sich der Unfall lediglich eine knappe Stunde nach dessen Mittagspause ereignet, so dass eine Arbeitsunterbrechung zu diesem Zeitpunkt nicht zwingend erforderlich gewesen wäre.

Doch das Sozialgericht verpflichtete die Berufsgenossenschaft, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Zwar habe der Mechaniker tatsächlich erst eine knappe Stunde zuvor Mittagspause gehabt. Entscheidend sei aber, dass der Mann sich eben nicht einfach nur von seinem Arbeitsplatz entfernt habe, um sich ein Eis zu holen. Vielmehr habe er wegen der Hitze in der Halle und der schlechten Raumluft eine Pause gebraucht und hätte ohne diese seine Arbeit auch gar nicht bis bis zum Schichtende durchhalten können. Die Pause bzw. das Eis haben somit der Erhaltung seiner Arbeitskraft gedient und damit war der Vorfall versicherungstechnisch ein Arbeitsunfall. (masi)