Finanzierung im IT-Handel: Mehr Sicherheit mit der Bürgschaftsbank

Unternehmen und Existenzgründer, deren Vorhaben im Kern gesund ist, aber an Problemen bei der Kreditvergabe zu scheitern droht, können sich Hilfe von einer Bürgschaftsbank holen. Diese bürgt für Kredite von bis zu einer Million Euro.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Es ist ein Teufelskreis: Wenn die Geschäfte, beispielsweise durch eine Finanz- und Wirtschaftskrise bedingt, schlechter laufen, haben Unternehmen natürlich auch weniger Geld zur Verfügung. Wollen sie dann einen Kredit aufnehmen, um anstehende Projekte oder finanzielle Engpässe zu finanzieren, sehen sie sich Banken gegenüber, die wegen dem schwierigen konjunkturellen Umfeld ihre Kreditvergabepolitik noch restriktiver gestalten als sonst. Anforderungen an Bonität und Sicherheiten werden erhöht, oftmals können Unternehmen diese aber nicht erfüllen.

Eine Hilfe können in solchen Situationen die Bürgschaftsbanken sein. Sie springen ein, wenn die eigenen Sicherheiten des Unternehmers nicht ausreichen, um einen Bankkredit zu bekommen. Sie bürgt für das Unternehmen und zahlt den Kredit ab, falls die Firma es nicht mehr kann. Eine solche Bürgschaft reduziert das Kreditrisiko für die Hausbank deutlich und verhilft dem Unternehmen nicht nur zum erhofften Darlehen, sondern gegebenenfalls auch zu besseren Konditionen. Auch durch Beteiligungsgarantien ermöglichen Bürgschaftsbanken Investitionen und Umsätze, die ohne diese Sicherungsinstrumente nicht zustande kämen.

Die Bürgschaftsbank bürgt für bestehende Unternehmen genauso wie für Existenzgründer. Sie können hier eine Bürgschaft von bis zu einer Million Euro beantragen. Es können auch mehrere Bürgschaften beantragt werden, diese dürfen die Summe von einer Million Euro allerdings nicht überschreiten. Wird der Antrag bewilligt, dann trägt die Bürgschaftsbank bis zu 80 Prozent des Ausfallrisikos, für mindestens 20 Prozent muss der Unternehmer selbst aufkommen. Voraussetzung für diese Unterstützung ist außerdem, dass es sich um ein "sinnvolles und Erfolg versprechendes Vorhaben" handelt, dass an fehlenden Sicherheiten zu scheitern droht. Das heißt, das Finanzierungsvorhaben muss in seinem Kern betriebswirtschaftlich tragfähig sein. Wer diese Hürde nimmt, muss noch eine einmalige Bearbeitungsgebühr und eine jährliche Bürgschaftsprovision bezahlen. Da die Bürgschaftsbank aber nicht gewinnorientiert arbeitet, fallen diese Gebühren vergleichsweise gering aus. Die genauen Konditionen muss der Interessent allerdings direkt bei einer Bürgschaftsbank erfragen.

Von der Bürgschaft ausgeschlossen, sind Sanierungen oder eine Bürgschaft für die Umschuldung von bestehenden Darlehen und Krediten. Ansonsten können Bürgschaften für alle Arten von Darlehen und Krediten beantragt werden, beispielsweise auch für Leasingfinanzierungen.

Wie der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) mitteilt, ist dieses Modell bisher ausgesprochen erfolgreich: "Durch die Arbeit der Bürgschaftsbanken, erhöht sich das Bruttoinlandsprodukt um jährlich durchschnittlich 3,4 Milliarden Euro; wächst die Anzahl der Beschäftigten jährlich durchschnittlich um 29.500; reduziert sich die Anzahl der Erwerbslosen jährlich durchschnittlich um 23.200." Als die Banken ihre Kreditrichtlinien wegen der Wirtschaftskrise verschärften, hat der Staat die Vergabe von Bürgschaften durch die deutschen Bürgschaftsbanken sogar erleichtert. Gesellschafter der Bürgschaftsbank sind die Spitzeninstitute der Kreditwirtschaft, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie zahlreiche (Fach-)Verbände. Durch Rückbürgschaften ist die Bürgschaftsbank in die Gewerbeförderung von Bund und Land eingebunden.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren sowie Adressen von Bürgschaftsbanken in Ihrer Nähe erhalten Sie auf der Website des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken. Auch die meisten Hausbanken halten entsprechendes Infomaterial für Ihre Kunden bereit. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)