Geld & Finanzen 2011: Die wichtigsten Änderungen

Der Bundestag hat im November 2010 dem neuen Jahressteuergesetz (JStG) 2010 zugestimmt. Dieses ist zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Marzena Sicking
Inhaltsverzeichnis

Seit 1. Januar ist das Jahressteuergesetz 2010 in Kraft. Dieses allein enthält mehr als 180 Änderungen des Steuerrechts – bei der Menge haben selbst Steuerberater Schwierigkeiten, den Überblick zu behalten. Einige der Änderungen, die in diesem Jahr in Kraft treten, sollte man aber auch kennen, wenn man kein Steuer- oder Finanzexperte ist.

Für die Lohnsteuerkarte hat das letzte Stündlein bzw. Jahr geschlagen: Die Finanzbehörden stellen auf ein elektronisches Verfahren um, das Papier ist künftig überflüssig. Deshalb bleibt die sonst übliche Post aus, Städte und Gemeinden verschicken keine neuen Lohnsteuerkarten mehr. Die Lohnsteuerkarte 2010 bleibt in der Übergangszeit – also 2011 – einfach 12 weitere Monate gültig. Arbeitnehmer müssen sich also nicht weiter um das Thema kümmern. Lediglich, wer in diesem Jahr erstmals eine steuerpflichtige Beschäftigung aufnimmt, muss ein Ersatzpapier beantragen.

Die Umstellung auf das elektronische Lohnsteuer-Verfahren hat aber noch weitere Konsequenzen: so sind künftig nur noch die Finanzämter für alle steuerrelevanten Daten zuständig. Das bedeutet beispielsweise, dass eine Änderung der Steuerklasse oder der Antrag auf Freibeträge künftig nicht mehr bei der Gemeindeverwaltung, sondern direkt beim Finanzamt beantragt werden muss.

Ebenfalls wichtig zu wissen: Bei einem Freistellungsauftrag muss man künftig genau darauf achten, dass die Steueridentifikationsnummer eingetragen ist. Wird das versäumt, werden Zinsen und Dividenden voll besteuert.

Auch wenn die Umstellung offiziell erst 2012 erfolgt, sind Umsatzsteuerpflichtige verpflichtet, bereits ihre Jahreserklärung 2011 auf elektronischem Wege an das Finanzamt zu übermitteln. Das gilt natürlich auch für die Unterlagen der darauf folgenden Jahre. Wer seine Daten weiterhin in Papierform abliefern will, muss eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beantragen und diese auch triftig begründen können.

Es gibt aber auch noch gute Nachrichten von der Finanzfront. So können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer unter bestimmten Voraussetzungen wieder steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu 1.250 Euro dürfen Steuerzahler als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angeben, wenn sie als Arbeitsplatz nur das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung haben. Dies gilt rückwirkend ab 2007 auch dann, wenn das Arbeitszimmer nicht den beruflichen Mittelpunkt darstellt.

Eine doppelte Haushaltsführung wird nun auch dann anerkannt, wenn der Steuerpflichtige seinen Lebensmittelpunkt vom Beschäftigungsort wegverlegt, aber dort, wo er arbeitet, einen Zweitwohnsitz behält. Voraussetzung ist allerdings, dass zu diesem Zeitpunkt weder ein Rückumzug an den Beschäftigungsort geplant ist noch feststeht.

Weitere Informationen zum Jahressteuergesetz 2010 bietet die Bundesregierung im Internet. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)