Kündigung per E-Mail muss möglich sein

Der Vertrag kann online geschlossen, aber nicht gekündigt werden - dafür aber schriftlich oder per Fax. Ein solches Wirrwarr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss der Kunde nicht hinnehmen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 64 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen so gestaltet sein, dass dem Kunden klar ist, welche Rechte und welche Pflichten sich daraus für ihn ergeben. Klauseln, die ihn verwirren oder gar benachteiligen sind verboten und damit unwirksam. Das hat das Landgericht Hamburg in einem aktuellen Urteil erklärt (Urteil vom 30.04.2013, 312 O 412/12).

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die EliteMedianet GmbH, die ein Portal für bindungswillige Singles betreibt. Die Verbraucherschützer sahen die Kunden der Firma durch verschiedene Vertragsklauseln stark benachteiligt. So wurde in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Kündigung des Vertrags per Mail ausgeschlossen. Sie musste schriftlich erfolgen oder durfte alternativ auch per Fax eingereicht werden. Der Vertrag wurde allerdings nur online geschlossen. Sehr verwirrend und unfair, fanden die Verbraucherschützer und bekamen dies vor Gericht bestätigt.

Das Landgericht Hamburg hat der Klage stattgegeben und die Kündigungsklausel für rechtswidrig erklärt. Wie die Richter erklärten, seien die Anforderungen an eine Kündigung in dieser Form intransparent dargestellt und würden die Verbraucher dadurch unangemessen benachteiligen.

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, doch Händler und Dienstleister, die ihre Verträge online abschließen, sollten prüfen, ob sie nicht auch deren Kündigung per E-Mail zulassen müssen. Anderslautende Klauseln können bei Verbrauchergeschäften unter Umständen jedenfalls rechtswidrig sein. Dies gilt insbesondere, wenn die Verträge online geschlossen werden können.

Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband mitteilt, hat das Unternehmen zuvor auch noch eine Unterlassungserklärung bezüglich fünf weiterer Klauseln abgegeben. Eine davon besagte, dass der Nutzer mit seiner Registrierung automatisch der E-Mail-Werbung des Unternehmens zustimmt. Doch solche Klauseln sind rechtswidrig, da Unternehmen grundsätzlich dazu verpflichtet sind, eine ausdrückliche Einwilligung des Kunden für Werbung eingeholt wird. Eine andere erlaubte es dem Unternehmen, persönliche Daten aus dem Online-Profil des Verbrauchers für Werbezwecke zu verwenden. Der Umfang der Verwendung blieb jedoch unklar, was so ebenfalls nicht erlaubt ist. (gs)
(masi)