CO2-Grenzwert für 2030: Wohin geht die Entwicklung?

Seite 2: Reduktionsziele

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Von diesem Herstellerreferenzwert nach WLTP aus gelten die zukünftigen Reduktionsziele: 2025 müssen die CO2-Emissionen um 15 Prozent und 2030 um 37,5 Prozent im Vergleich zum Ausgangsjahr reduziert werden. Diese Vorgaben werden sich ohne den Verkauf von batterieelektrischen Autos und Plug-in-Hybriden nicht erreichen lassen; es gibt keine Pflichtquote in der Europäischen Union, aber eine lebenspraktische. In dieser Dekade werden auch die Pkw mit konventionellem Verbrennungsmotor nicht auf dem heutigen Emissionslevel verharren: Die Hybridisierung wird zunehmen und der Kraftstoffverbrauch leicht sinken. Jede Marke wird für sich prüfen, mit welchem Antriebsmix sie den gesetzlichen Grenzwert unterbieten kann.

Wie der NEFZ in den WLTP-Wert umgerechnet wird, hängt vom tatsächlichen Verhältnis dieser beiden Zahlen ab. Zurzeit liegt der Faktor bei ungefähr 1,2. Hieraus wird ein neuer Herstellerreferenzwert erhoben. Und von dem aus müssen die CO2-Werte bis 2025 und 2030 reduziert werden.

(Bild: ICCT)

In der Europäischen Kommission unter der Führung von Präsidentin Ursula von der Leyen werden zurzeit Forderungen lauter, die Zielwerte für 2025 und 2030 nochmals ehrgeiziger zu gestalten. Eine endgültige Entscheidung über konkrete Werte aus den Trilog-Verhandlungen wird frühestens für Mitte 2021 erwartet.

Für die Verschärfung des Grenzwertes spricht neben den Klimaschutzzielen vor allem die erwartbare Verbreitung von batterieelektrischen Autos. Im Lauf des Jahrzehnts wird die Auswahl viel größer, und die Preise werden wahrscheinlich auch ohne Staatshilfen konkurrenzfähig. Fällt die CO2-Vorgabe zu lasch aus, könnten im Gegenzug weiterhin viele leistungs- und emissionsintensive Autos mit Verbrennungsmotor verkauft werden.

Wie die CO2-Gesetzgebung der EU grundsätzlich funktioniert, zeigt der VDA in dieser Übersicht: Jedes neu zugelassene Auto fließt in die Gesamtbilanz ein. Für jedes Gramm Überschreitung müssen pro Pkw 95 Euro nach Brüssel überwiesen werden. Theoretisch drohen hohe Millionenstrafen – faktisch könnte es passieren, dass kein Cent gezahlt werden muss.

(Bild: VDA)

Jan Dornoff, spezialisiert auf CO2-Analysen beim ICCT, macht im Gespräch mit heise/Autos Vorschläge, wie eine Überarbeitung des Reduktionsziels konkret aussehen könnte. "Bis 2035 müssen alle neuen Pkw komplett dekarbonisiert sein, um die beschlossenen Klimaziele für 2050 erreichen zu können", sagt Dornoff. Der ICCT argumentiert prinzipiell technologieneutral, weist aber darauf hin, dass synthetische Kraftstoffe ("e-Fuels") wirtschaftlich bei Pkws nicht darstellbar sind. Derzeit formiert sich eine breite Lobbyfront, die die Produktion von e-Fuels befürwortet – natürlich mit Subventionen.

"Für die Klimaschutzziele halten wir ein Reduktionsziel von 70 statt 37,5 Prozent im Jahr 2030 für notwendig und zugleich für technisch sowie wirtschaftlich erreichbar", erklärt Dornoff. Zusätzlich sei ab 2025 eine absolute CO2-Obergrenze für Autos mit Verbrennungsmotor wichtig, und auch in den Zwischenjahren sollten lineare Vorgaben gemacht werden.

Außerdem schreibt der Gesetzgeber für alle ab 1. Januar 2021 neu zugelassenen Pkw mit Verbrennungsmotor – also auch für Plug-in-Hybridautos – vor, dass der reale Kraftstoffverbrauch aufgezeichnet und nach Brüssel gemeldet werden muss. Das ist Bestandteil der Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM, die für alle erstmals zugelassenen Autos in der EU ab dem kommenden Jahr die Mindestanforderung wird.

Aber wie genau und von wie vielen Fahrzeugen die Daten zur EU weitergeleitet und wie sie dort verwendet werden, ist weit gefasst und Gegenstand von Verhandlungen. Um Manipulationen vorzubeugen, empfiehlt der ICCT eine Veröffentlichung der Daten, um letztlich den wirklichen Kraftstoffverbrauch zu begrenzen. Dazu kommt: Für batterieelektrische Autos ist eine Stromverbrauchsmessung- und Aufzeichnung nicht vorgeschrieben. Das sollte sich ebenfalls ändern, weil ein Smart EQ Fortwo weniger elektrische Energie benötigt als ein VW ID.4.

(mfz)