Flottengrenzwert für Neuwagen: Drei Bundesländer fordern Stopp
Bayern, Baden-Württemberger und Niedersachsen wollen drohende Strafen für die Überschreitung des Flottengrenzwerts stoppen.
Hersteller werden E-Autos in den Markt drücken, um Strafen zu vermeiden. Für Interessenten wird das spannend. Im Bild: VW ID.4 (Test)
- Martin Franz
- mit Material der dpa
Im kommenden Jahr wird der Flottengrenzwert verschärft. Für die Autohersteller bedeutet das, dass der durchschnittliche CO₂-Ausstoß sinken muss. Verbrenner müssen also sparsamer werden oder der Anbieter muss in der EU mehr Elektroautos verkaufen. Liegt er über seinem individuellen Grenzwert, können empfindliche Strafen fällig werden. Das wird den Markt im kommenden Jahr prägen. Parteiübergreifend haben sich nun die drei Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen zusammengetan. Sie fordern, drohende Strafen für überschrittene CO₂-Flottengrenzwerte zu stoppen. Der europäische Automobilverband ACEA hatte zuvor erklärt, dass der Branche Abgaben von bis zu 15 Milliarden Euro drohen.
"Die drohende immense Überschreitungsabgabe würde zu fehlender Liquidität bei den Automobilherstellern für weitere erforderliche Investitionen in die Transformation führen. Wettbewerbsnachteile insbesondere gegenüber chinesischen Herstellern würden zunehmen", heißt es in einem gemeinsamen Schreiben der Ministerpräsidenten der drei Bundesländer Winfried Kretschmann, Markus Söder und Stephan Weil an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU). "Die Abgabe wegen Emissionsüberschreitung (Strafzahlungen) wurde zu einem Zeitpunkt einer vollkommen anderen internationalen Wettbewerbssituation verankert." Unternehmen sollten nur für Zielverfehlungen Kompensationszahlungen leisten müssen, wenn sie die zu verantworten hätten. Die Kundschaft zögere beim Kauf von Elektroautos auch, weil die von der EU geplante Ladeinfrastruktur nicht ausreiche.
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Dialog fördern
Statt Strafzahlungen forderten die drei Länderchefs einen anderen Weg. Die Strafzahlungen seien auszusetzen und die geplante Überprüfung der CO₂-Grenzwerte müsse auf das Jahr 2025 (bzw. für schwere Nutzfahrzeuge auf das Jahr 2026) vorgezogen werden. Zudem brauche es eine Überprüfung der EU-Verordnung für den Aufbau einer einheitlichen Ladeinfrastruktur. "Etwaige Sanktionierungen von Unternehmen sollten erst nach Abschluss dieses Prozesses erfolgen", betonten die Ministerpräsidenten. Es sollte vermieden werden, "dass finanzielle Sanktionen den Bemühungen der Automobilindustrie entgegenwirken, die sich bereits intensiv mit der Entwicklung nachhaltiger Fahrzeuge und dem Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur auseinandersetzt", hieß es weiter. Es sei entscheidend, dass die EU und die Industrie gemeinsam konstruktive Lösungen erarbeiten, die Anreize schaffen und den Dialog fördern, um Vertrauen aufzubauen und die Verbraucher von den Vorteilen der Elektromobilität zu überzeugen.
(mfz)