Zwischenbilanz im Falk-Prozess: Gericht schwächt Vorwürfe ab

Der frühere Internet-Unternehmer Alexander Falk und fünf Mitangeklagte sollen den Wert der Internet-Firma Ision durch Scheinumsätze in die Höhe getrieben und damit beim Verkauf an die britische Energis Ende 2000 einen überzogenen Preis kassiert haben.

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  • dpa

Im Betrugsprozess gegen den früheren Internet-Unternehmer Alexander Falk hat das Hamburger Landgericht nach fast zweijähriger Verfahrensdauer die Vorwürfe gegen den 37-Jährigen abgeschwächt. Entgegen der Anklage gehe das Gericht derzeit davon aus, dass Falk bei einem Schuldspruch nur wegen versuchten Betrugs in einem besonders schweren Fall, nicht aber wegen vollendeten Betrugs verurteilt würde, sagte der Vorsitzende Richter Nikolaus Berger "in einer Art Zwischenbilanz" am Dienstag.

Falk und fünf Mitangeklagte sollen den Wert der Internet-Firma Ision durch Scheinumsätze in die Höhe getrieben und damit beim Verkauf an die britische Energis Ende 2000 einen überzogenen Preis kassiert haben. Der Prozess wird sich nach Einschätzung des Gerichts noch mindestens bis Sommer 2007 hinziehen. Weitere Verhandlungstage sind zunächst bis Mitte August festgelegt. Der Hauptangeklagte Falk war im April 2005 unter strengen Auflagen aus einer fast zweijährigen Untersuchungshaft entlassen worden.

Das Landgericht hatte schon früher betont, nur noch von einem versuchten Betrug auszugehen, und mit dieser Begründung auch den Haftbefehl gegen Falk mehrere Male aufgehoben. Das Hamburger Oberlandesgericht hatte diese Beschlüsse jedoch nach Beschwerde der Staatsanwaltschaft gekippt. Die höhere Instanz ging davon aus, dass Falk weiter eines vollendeten Betrugs verdächtig ist.

Die Richter des Landgerichts begründeten die Abschwächung der Vorwürfe gegen Falk und die Mitangeklagten am 90. Verhandlungstag nun damit, dass sich ein Schaden für den Ision-Käufer Energis "nicht mit der erforderlichen Sicherheit" feststellen lasse, um eine Verurteilung wegen vollendeten Betrugs zu rechtfertigen. Energis hatte für Ision rund 762 Millionen Euro gezahlt. Da dieser Kaufpreis nicht dem Marktwert entsprochen habe, "wäre der Schätzung eines Mindestschadens ... in objektiver Hinsicht die Grundlage entzogen", hieß es.

Falk und seine Verteidiger wollen in dem Prozess einen Freispruch erzielen. Die Anwälte von zwei Mitangeklagten kündigten am Dienstag an, mit ihren Mandanten und den Richtern über die neue Einschätzung der Prozesslage reden zu wollen.

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(dpa) / (jk)