Bericht: Klage gegen Frequenzvergabe der Bundesnetzagentur

Das Stuttgarter Unternehmen Airdata klagt gegen die Regulierungsbehörde. Bei der Verlängerung befristeter Mobilfunklizenzen für T-Mobile und Vodafone soll es nicht mit rechten Dingen zugegangen sein.

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Die Bundesnetzagentur muss sich wegen der Lizenzverlängerung für die Frequenzen der D-Mobilfunknetze vor Gericht erklären. Das Stuttgarter Unternehmen Airdata hat laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel vom Montag beim Verwaltungsgericht Köln eine Klage gegen die Regulierungsbehörde eingereicht. Bei der Verlängerung der befristeten GSM-Lizenzen für T-Mobile und Vodafone sei es nicht mit rechten Dingen zugegangen, wirft Airdata der Bundesnetzagentur vor.

Die Verwaltungsakten der Bonner Behörde legen laut Spiegel den Verdacht nahe, dass die D-Netz-Betreiber Telekom und Vodafone bei der Verlängerung bevorzugt und dass Vergaberegeln umgangen wurden. Die Frequenzen wurden 1990 für 20 Jahre befristet an die D-Netz-Betreiber lizenziert. Bei der vorzeitigen Verlängerung im Jahr 2007 soll die Behörde mit den Unternehmen gemauschelt haben, lautet nun der Vorwurf.

In Geheimverträgen mit den Unternehmen seien die Lizenzen gegen eine Gebühr von 60,9 Millionen Euro bis 2016 verlängert worden, heißt es im Spiegel. Dagegen sehe das Gesetz vor, dass die Frequenzen in einem "öffentlichen und diskriminierungsfreien Verfahren" vergeben werden müssten. Die klagende Airdata AG halte das Vorgehen der Behörde für unzulässig und einen Versuch, neue Wettbewerber aus dem deutschen Mobilfunkmarkt herauszuhalten.

Das Stuttgarter Unternehmen führt verschiedene Verfahren gegen die Regulierungsbehörde und war unter anderem mit einem Eilantrag gegen die Frequenzauktion im Mai 2010 gescheitert. Bisher von Airdata genutzte Frequenzen waren zusammen mit der Digitalen Dividende versteigert worden, nachdem sich der Funknetzbetreiber vergeblich um eine Verlängerung der Lizenz bemüht hatte und auch nicht zur Versteigerung zugelassen worden war. Am Ende blieben die vier etablierten Netzbetreiber beim Frequenzpoker unter sich.

Die angegriffene Bundesnetzagentur weist die Vorwürfe zurück. Die Verlängerung der D-Netz-Lizenzen beruhe auf einem 2005 veröffentlichten Konzept zur Neuordnung der Mobilfunkfrequenzen, erklärte die Behörde gegenüber dem Spiegel. Darin seien die Verlängerung sowie die Zuteilung von frei gewordenen Frequenzen an E-Plus und O2 transparent geregelt worden. Doch dürfte der Netzagentur das Thema trotz so klarer Worte noch eine Weile Kopfzerbrechen bereiten.

Die Frequenzhüter hatten sich auch von der EU-Kommission und den E-Netzbetreibern Kritik an ihrer Vergabepraxis gefallen lassen müssen. Mit der Auktion sei eine Chance vertan worden, für eine gerechte Verteilung der begehrten Frequenzen unter 1 Gigahertz zu sorgen. Die Bundesnetzagentur zog zu ihrer Rechtfertigung ein Gutachten heran, das zumindest von E-Plus in Zweifel gezogen wird.

E-Plus und O2 hatten gegen das Vergabeverfahren geklagt, waren damit aber vorm Kölner Verwaltungsgericht abgeblitzt. Allerdings konnte E-Plus zuletzt einen Teilerfolg in der nächsten Instanz erringen. Das Bundesverwaltungsgericht befand, die Kölner Kammer habe den "entscheidungserheblichen Sachverhalt" nicht vollständig aufgeklärt und gab das Verfahren an die erste Instanz zurück. (vbr)