Killerspiel"-Debatte: Bund und Länder wollen Jugendschutz verschärfen

Die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Amtskollegen aus den Bundesländern wollen künftig nicht nur "Gewalt verherrlichende", sondern auch "Gewalt beherrschte" Spiele mit Mord- und Gemetzelszenen automatisch für Jugendliche verbieten.

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Von
  • Jürgen Kuri

In der aktuellen Debatte um die so genannten "Killerspiele" ergreift nicht nur Bayern mit einem Gesetzesvorschlag zur Verschärfung des Strafgesetzbuches und zur Einführung eines neuen Paragraphen 131a im StGB die Initiative. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und ihr nordrhein-westfälischer Amtskollege Armin Laschet (beide CDU) kündigten an, dass Bund und Länder Kinder und Jugendliche besser vor Killerspielen schützen wollen. Anders als bei der bayerischen Gesetzesinitiative gehen sie aber nicht den Weg über das Strafgesetzbuch, sondern planen, bis zum Jahresende die Kriterien im Jugendschutzgesetz für die Beurteilung von Gewaltszenen bei Computerspielen zu verschärfen.

Die Diskussion um Computerspiele mit gewalttätigem Inhalt war nach dem Amoklauf an einer Realschule in Emsdetten in Deutschland erneut aufgeflammt und wird wieder auf höchster politischer Ebene geführt. Während Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) die gegenwärtig durch das Jugendschutzgesetz, den Jugendmedienstaatsvertrag und die freiwillige Selbstkontrolle der Industrie gegebenen Regulierungsmöglichkeiten für ausreichend hält, will Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) die Spiele durch seine Bundesratsinitiative per Gesetz verbieten lassen. Im Rat der europäischen Innen- und Justizminister hat sich Beckstein zudem für eine gemeinsame europäische Linie ausgesprochen. Auf EU-Ebene wird über eine Harmonisierung der Strafen und eine gemeinsame "Schwarze Liste" diskutiert.

Nach der neuen Gesetzesinitiative, die von der Leyen mit Laschet gemeinsam vorstellte, sollen künftig nicht nur "Gewalt verherrlichende", sondern auch "Gewalt beherrschte" Spiele mit Mord- und Gemetzelszenen automatisch für Jugendliche verboten sein. Sie müssen nach den Vorstellungen der Familienministerin dann nicht erst Prüfverfahren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien durchlaufen. "Es reicht in Zukunft schon, wenn das ganze Spiel von Gewalt beherrscht wird, auch ohne das Gewalt verherrlicht wird", betonte von der Leyen.

Die Verkäufer von Computerspielen sollen zudem stärker als bisher durch deutlichere Jugendschutz-Hinweise auf Videos und DVDs zur Einhaltung der Verkaufsverbote angehalten werden. Auch die Indizierungskriterien, nach denen die BPjM arbeitet, sollen erweitert werden: "Spiele, in denen deutlich visualisierte Gewaltanwendung mit 'Leben sammeln' oder Erreichen eines weiteren Levels belohnt wird, oder in denen Mord- oder Metzelszenen detailliert dargestellt werden, kommen auf den Index", erklärte von der Leyen. "Wir wollen für Hersteller und Händler ganz klare Regeln aufstellen, was geht und was nicht geht", begründete sie die Initiative. Darüber hinaus soll die viel gelobte und viel kritisierte Ko-Regulierung, bei der Selbstkontrollorganisationen der Wirtschaft, die von staatlichen Stellen anerkannt werden, die Kennzeichnung und Kontrolle der Medien übernehmen, "transparenter und effektiver" gestaltet werden. Laschet möchte "die Länder dafür gewinnen, dass sie kurzfristig ihr personelles Engagement" bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) verstärken: "Wir werden dann mehr Personal für diese wichtige Aufgabe zur Verfügung haben."

Die Gesetzesinitiative sieht zudem vor, dass die zuständigen Behörden Testkäufe durchführen können: "Wir müssen die schwarzen Schafe unter den Händlern erwischen, wenn sie leichtfertig verbotenerweise Spiele an unsere jugendlichen Testkäufer verkaufen", kommentierte von der Leyern. Laschet lehnte laut dpa aber den Bundesrat-Vorstoß aus Bayern für eine Verschärfung des Paragraphen 131 StGB ab, der verherrlichende Gewaltdarstellungen generell unter Strafe stellen will. Das jetzt geplante Verkaufsverbot von gewaltbeherrschten Computerspielen, Videos und DVD an Jugendliche werde von allen Ländern mitgetragen, zeigten sich von der Leyen und Laschet überzeugt. Da nur 10 Prozent der im Land angebotenen Videospiele auch in Deutschland hergestellt werden, setzt die Bundesregierung auch auf internationale Kooperation beim Jugendschutz in diesem Bereich. Dazu soll es bis Anfang 2008 eine europäische Fachkonferenz geben.

Die gegenwärt gültigen Bestimmungen des Jugendmedienschutzrechts, die Gremien zur Selbstkontrolle sowie die staatliche Kommission für Jugendmedienschutz, die als Akkreditierungs- und Aufsichtsgremium für die Ko-Regulierung fungiert, sind mit den Bestimmungen im Jugendschutzgesetz  (JuSCHG) und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag  ( JMStV) eingeführt worden, die nach langen Debatten infolge des Amoklaufs an einer Schule in Erfurt im Jahr 2002 zum 1. April 2003 in Kraft traten. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag wird derzeit erstmals auf seine Effektivität hin evaluiert.

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