Zeitung: Brandenburger E-Mail-Affäre hat vermutlich Nachspiel vor Gericht

Weil sich der stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Sven Petke gegen ein vom Brandenburger Innenministerium verhängtes Bußgeld in Höhe von 3850 Euro wehrt, muss sich jetzt wahrscheinlich das Amtsgericht Potsdam mit dem Fall beschäftigen.

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  • dpa

Die so genannte E-Mail-Affäre der brandenburgischen CDU hat einem Zeitungsbericht zufolge vermutlich ein Nachspiel vor dem Amtsgericht Potsdam. Das Innenministerium wolle vor Gericht erzwingen, dass der stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Sven Petke ein Bußgeld in Höhe von 3850 Euro zahlt, berichtet die Märkische Allgemeine in ihrer Dienstagsausgabe. Zu diesem Zweck habe das Ministerium die Akten zum Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Petke der Staatsanwaltschaft Cottbus zugeleitet, zitiert das Blatt Ministeriumssprecherin Dorothée Stacke.

Die Anklagebehörde wird demnach die Akten lediglich routinegemäß an das Gericht weiterleiten. Nach Auffassung des Innenministeriums hat Petke in seinem früheren Amt als CDU-Generalsekretär gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen. Er sei dafür verantwortlich, dass die Lesegewohnheiten der Nutzer eines CDU-Newsletters, der wöchentlich im Internet erschien, erforscht werden konnten. Dies sei ohne Wissen und Einwilligung der Nutzer geschehen, heißt es. Das Innenministerium ist zuständig für Datenschutz im privaten Bereich, damit auch für Parteien.

Petke, der im September 2006 im Zuge der Affäre seinen Posten als Generalsekretär verloren hatte, hält die Vorwürfe für unberechtigt und hat dem Bericht zufolge Einspruch eingelegt. Nach den Worten seines Anwalts Benedikt Bräutigam hält der Bußgeldbescheid "weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht einer Überprüfung stand". Laut Zeitung wurde in der CDU-Landesgeschäftsstelle, die Petke unterstand, der Internet-Newsletter redaktionell erstellt. Für dessen technische Umsetzung sei der damalige Internet-Dienstleister der CDU Brandenburg, die Firma Schoenland, verantwortlich gewesen.

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(dpa) / (pmz)