Bußgelder in Brandenburger E-Mail-Affäre

Der ehemalige Internet-Dienstleister der Brandenburger CDU hatte den damaligen Generalsekretär und den Landesgeschäftsführer der Partei beschuldigt, die elektronische Post führender Unionspolitiker ohne deren Wissen überwacht zu haben.

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Von
  • Jürgen Kuri

Das Brandenburger Innenministerium hat im Zusammenhang mit der so genannten E-Mail-Affäre der CDU gegen den ehemaligen Generalsekretär Sven Petke und den früheren Landesgeschäftsführer Rico Nelte Bußgelder verhängt. Die Strafen wegen des Auswertens des CDU-Newsletters lägen jeweils unter 5000 Euro, sagte der stellvertretende Ministeriumssprecher Geert Piorkowski am Montag in Potsdam auf dpa-Anfrage. Er wollte keine konkrete Summe und auch keine Begründung für die Bußgelder nennen. Laut dem Untersuchungsbericht der Partei zur so genannten E-Mail-Affäre ist bei dem Newsletter ausgewertet worden, wie viele Nutzer es gab, und wer einzelne Artikel gelesen hat. Dies sei ohne Wissen oder Einwilligung der Nutzer geschehen.

Ende August vergangenen Jahres hatte der ehemalige Internet-Dienstleister der CDU, Daniel Schoenland, den damaligen Generalsekretär und den Landesgeschäftsführer der Partei, Sven Petke und Rico Nelte, beschuldigt, die elektronische Post führender Unionspolitiker ohne deren Wissen überwacht zu haben. Beide bestritten die Vorwürfe; die Ermittlungen wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt, da es keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Straftat gegeben habe. Petke habe auch die 2600 Empfänger eines wöchentlich versendeten Newsletters der Partei überwacht, hatte Schoenland erklärt; es sei kontrolliert worden, welche Links in dem Newsletter die Empfänger angeklickt hätten. Schoenland hatte Anfang September dann auch Anzeige gegen Petke und Nelte wegen Ausspähens von Daten und Verletzung von Privatgeheimnissen in der CDU-Geschäftsstelle erstattet.

Das Ministerium als Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich hatte mögliche Verstöße im Zusammenhang mit dem über einen längeren Zeitraum erfolgten Versand und der Leseauswertung des brandenburgischen CDU-Newsletters untersucht. Die Bescheide über die Bußgelder seien am vergangenen Freitag verschickt worden. Petke habe bereits Einspruch eingelegt, sagte Piorkowski. Nelte könne binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Das Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Internet-Anbieter Daniel Schönland sei noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen sei nach Einstellung der Untersuchungen zum E-Mail-Verkehr in der CDU-Landesgeschäftsstelle durch die Staatsanwaltschaft Cottbus der Vorgang vom Ministerium an die zuständige Bundesnetzagentur übergeben worden, hieß es.

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