GPL-Verletzung bei österreichischer Gesundheitskarte behoben

Das Projekt gpl-violations kann einen erneuten Erfolg verbuchen: Die Quellcodes der Software für die GINA-Systeme, die bei den Ärzten in Österreich für die elektronische Gesundheitskarte zum Einsatz kommen, werden freigegeben.

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Von
  • Jürgen Kuri

Das Projekt gpl-violations kann einen erneuten Erfolg verbuchen: Die Quellcodes der Software für die GINA-Systeme, die bei den Ärzten in Österreich für die elektronische Gesundheitskarte zum Einsatz kommen, werden freigegeben. Außerdem werden die Lizenztexte, die nach den Lizenzbestimmungen der bei den GINA-Boxen teilweise eingesetzten Open-Source-Software erforderlich sind, und ein Angebot zur schriftlichen Anforderung des Quelltextes veröffentlicht.

Die österreichischen GINA-Boxen sind praktisch komplette kleine Linux-Systeme, die mit VGA-Anschluss und USB-Ports sowie einer LAN-Verbindung zum Kartenlesegerät ausgestattet sind. Sie können auch in Arztpraxen eingesetzt werden, die ansonsten über keinen PC verfügen, und dienen als Schnittstelle zwischen dem Gesundheitsinformationsnetz für die elektronische Gesundheitskarte und der einzelnen Arztpraxis. Die SV-Chipkarten Betriebs- und Errichtungs GmbH setzt für die GINA-Systeme unter der GNU General Public License lizenzierte Software ein; nach Angaben der Firma, die mittlerweile auf der Webseite zur österreichischen eCard nachzulesen sind, kommt darüber hinaus Software zum Einsatz, die unter der GNU Lesser General Public License und unter der BSD-Lizenz steht.

Nach der GPL muss Software, die unter der GPL lizenzierte Open-Source-Software einsetzt, selbst wieder den entsprechenden Lizenztext veröffentlichen und im Sourcecode zur Verfügung stehen. Das Projekt gpl-violations geht seit einiger Zeit gegen Firmen vor, die unter der GPL lizenzierte Software einsetzen, die Lizenzbestimmungen aber nicht korrekt einhalten. So konnte gpl-violations beispielsweise eine Einigung mit dem Notebook-Hersteller Targa zur Behebung von GPL-Verletzungen bei Software für ein beim Discounter Lidl vertriebenes Notebook vereinbaren. Die Urheber des Projekts, die Entwickler von netfilter/iptables, konnten 2004 bereits eine erste Gerichtsentscheidung erreichen, die von der Wirksamkeit der GPL nach deutschem Recht ausgeht und den Vertrieb eines WLAN-Routers wegen GPL-Verletzung verbot. In den vergangenen zwei Jahren hat gpl-violations nach Angaben von Harald Welte, der das Projekt gründete, mehr als 60 Verstöße gegen die GPL außergerichtlich oder vor Gericht geklärt: "Es ist absolut nicht falsch, unter GPL lizenzierte Software in kommerziellen Produkten einzusetzen, solange die Bedingungen wie Weitergabe des Lizenztextes und des zugehörigen Quellcodes eingehalten werden."

Mit der SV-Chipkarten Betriebs- und Errichtungs GmbH einigte sich das Projekt nun außergerichtlich. Auf den Download-Seiten der eCard sind sowohl Hinweise auf die verwendeten Open-Source-Lizenzen, die Lizenztexte als auch die Quelltexte der relevanten Software, die bei den GINA-Boxen eingesetzt wird, bereits verfügbar. Außerdem verweist die Firma darauf, dass in einem Zeitraum von drei Jahren nach Auslieferung des Systems die Quelltexte in elektronischer Form auch schriftlich angefordert werden können.

Siehe dazu auch:

Zur österreichischen Gesundheitskarte siehe auch: (jk)