Autonome Autos: 100 selbstfahrende Volvos für Göteborg

In Schweden sollen nächstes Jahr die ersten selbstfahrenden Autos für Privatpersonen auf öffentliche Straße kommen. Noch sind es Versuchsfahrzeuge. Die dafür notwendigen Gesetze werden vorbereitet.

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100 selbstfahrende Volvos für Göteborg

(Bild: Volvo)

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Bereits kommendes Jahr sollen in Göteborg Hundert selbstfahrende Volvo XC90 regelmäßig auf öffentlichen Straßen unterwegs sein. Hinter dem Lenkrad werden keine speziell erfahrenen Testfahrer, sondern normale Pendler sitzen, die viel fahren müssen. Für diesen Pilotversuch sind neue Rechtsnormen erforderlich. Als Teil der Vorbereitungsarbeiten hat die schwedische Regierung eine öffentliche Konsultation eingeleitet.

Vom vernetzten zum autonomen Auto

Ein Werbevideo des chinesischen Fahrzeugherstellers zeigt einen Mann hinter dem Lenkrad, der liest, telefoniert und isst, während sein Auto selbsttätig die Autobahn navigiert. Das bedeutet einen Automatisierungsgrad IV oder V nach SAE-Einstufung. Zunächst soll der vollautomatische Modus der Autos aber nur auf ausgewählten Autobahnen oder Schnellstraßen rund um Göteborg aktiviert werden können.

Ein Zeitgeber am Armaturenbrett informiert den "Fahrer" darüber, wie viele Minuten er sich voraussichtlich noch anderen Dingen als dem Fahren wird widmen können. Übernimmt er das Steuer nicht rechtzeitig, wird das Auto sicher anhalten, verspricht Volvo. Im Lkw-Bereich entwickelt Scania Fahrzeuge, die abseits befestigter Straßen oder aber in Minen autonom fahren können, während Volvo an einer vollautomatischen Müllabfuhr arbeitet. Beide sind auch im Bereich Platooning aktiv.

Über diese Entwicklungen berichteten schwedische Regierungsvertreter vergangene Woche auf dem Automated Vehicles Symposium 2016 in San Francisco. Eine eigene Untersuchung der schwedischen Regierung über selbstfahrende Autos auf öffentlichen Straßen ist in Empfehlungen an den Gesetzgeber gemündet. Die neuen Regeln für experimentelle autonome Fahrzeuge sollen möglichst zum 1. Mai  2017 in Kraft treten. Bis November 2017 sollen Vorschläge für die rechtlichen Grundlagen für autonome Serienfahrzeuge ausgearbeitet worden sein.

Kristina Andersson leitet die offizielle schwedische Untersuchung über selbstfahrende KFZ

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Auch Schweden ist dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr beigetreten. Dieser völkerrechtliche Vertrag schreibt vor, dass ein Lenker "dauernd sein Fahrzeug beherrschen oder seine Tiere führen" können muss. Kristina Andersson, die die genannte Untersuchung der schwedischen Regierung leitet, sieht darin kein Problem, wie sich ihren Empfehlungen an den Gesetzgeber entnehmen lässt. Das Übereinkommen sei für "den internationalen Straßenverkehr und die Verbesserung der Sicherheit" da. Experimente in Schweden würden den internationalen Straßenverkehr nicht beeinträchtigen, meint Andersson.

Für das neue schwedische Gesetz schlägt sie vor, dass die Verkehrsbehörde bei der Zulassung eines experimentellen autonomen Fahrzeugs viele verschiedene Auflagen machen und eine einmal erteilte Zulassung auch widerrufen kann. Bei Antragstellung sollen die Zulassungswerber unter anderem Angaben zur IT-Sicherheit ihrer Fahrzeuge sowie zum Datenschutzkonzept machen müssen. Später sollen sie jeden Unfall melden und gespeicherte Sensordaten auf Anfrage von Behörden herausgeben müssen, soweit diese Daten für die Untersuchung des Unfalls erforderlich seien. Versicherungen könnten sich den Datenzugriff auf vertraglichem Weg sichern.

Tonaufnahmen der Fahrzeugumgebung sowie andere Kommunikation außerhalb des Fahrzeugs abzufangen solle verboten werden. Wenn Kameras in öffentlich zugänglichen Bereichen filmten, müssten die Bilder sofort und noch vor dem Speichern anonymisiert werden. Zudem sollten die anonymisierten Bilder von der Herausgabepflicht bei Unfällen ausgenommen sein. Aufnahmen im Fahrgastraum sollten nur mit Zustimmung der Betroffenen zulässig sein.

Wenn das Auto selbsttätig fahre, solle das automatische System als "Fahrer" gelten. Die strafrechtliche Verantwortung läge dann bei jener Person, die experimentelle Zulassung beantragt hat. Wenn aber eine natürliche Person das Fahrzeug lenke, solle diese die strafrechtliche Verantwortung tragen, wie bei herkömmlichen Kraftfahrzeugen auch. (ds)