Wettbewerbsbeschränkung

Die Honda CRF 450 RX bleibt ein Sportgerät

Die Honda-Fans wollten schon jubeln: Endlich bietet Honda seinen neuen Motocrosser CRF 450 R auch als Enduro-Variante CRF 450 RX für Wettbewerbe an. Doch dann folgte die ernüchternde Botschaft von Honda: Die CRF 450 RX wird es nicht mit Straßenzulassung geben

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  • iga
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Köln, 16. August 2016 – Die Honda-Fans wollten schon jubeln: Endlich folgt der weltgrößte Motorradbauer auch in Deutschland dem Beispiel der Konkurrenz und bietet seinen neuen Motocrosser CRF 450 R auch als Enduro-Variante CRF 450 RX für Wettbewerbe an. Doch dann folgte die ernüchternde Botschaft von Honda: Die CRF 450 RX wird es nicht mit Straßenzulassung geben. Sie wird ein reines Wettbewerbsmodell bleiben, das in Deutschland an keinen klassischen Endurorennen teilnehmen kann.

Zwar hat Honda das in der Vergangenheit in etlichen Ländern, vor allem in den USA, schon lange gemacht, aber bislang scheuten sie den deutschen Markt. Dies ist umso erstaunlicher, als KTM, Husqvarna, Yamaha und Suzuki hierzulande seit vielen Jahren mehr oder weniger große Stückzahlen an Sportenduros absetzen konnten. Lediglich bei den eher seltenen Cross-Country-Rennen darf sie starten, weil dort keine Straßenzulassung erforderlich ist und sogar Motocross-Maschinen zugelassen sind.

Vom Motocrosser zur Sportenduro

Die Idee ist für die Hersteller natürlich naheliegend und verlockend, aus den hauseigenen Viertakt-Motocross-Varianten mit 250, 350 oder 450 Kubikzentimeter Hubraum eine straßenzugelassene Enduro zu bauen. Heute unterscheiden sich die beiden Sparten in Sachen Motoren, Rahmen, Fahrwerke und Komponenten wie Tank, Sitzbank und Lenker kaum noch oder gar nicht von einander. Es sind die Feinheiten im Detail, die den Unterschied ausmachen.

So wird die Spitzenleistung der Einzylinder im Endurobereich leicht reduziert zugunsten eines besseren Drehmoments und sanfteren Ansprechens bei niedrigen Drehzahlen. Denn während Motocross ein Sprintrennen über 35 Minuten plus zwei Runden ist, ähnelt ein Endurorennen einem Marathon, der sich über den ganzen Tag ziehen kann. Gabeln und Federbeine sind daher weicher abgestimmt und hinten dreht sich ein 18-Zoll-Rad statt eines 19-Zöllers und sogar die groben Geländereifen müssen eine Straßenzulassung besitzen.

Doch für eine Straßenzulassung müssen Motorräder in Deutschland natürlich außerdem über Scheinwerfer, Rücklicht, Blinker, Rückspiegel, Tacho und ein Lenkerschloss verfügen. Das alles ist technisch ohne weiteres machbar, die entscheidenden Knackpunkte sind allerdings die Abgas- und Geräuschnormen. Zulassungsfähig sind die leichten und leistungsstarken Sportenduros deshalb nur mit schmerzhaft weniger Leistung, bei allen Modellen bleibt weniger als die Hälfte, bei einige sogar nur noch rund ein Viertel der ursprünglichen PS-Zahl übrig. Lediglich bei Wettbewerben ist die „offene“ Leistung zulässig.