Tesla: Autonomer Modus für Dienste wie Uber oder Lyft verboten

Selbstfahrende Tesla-Autos dürfen nicht für Carsharing und auch nicht für Taxi-artige Dienste eingesetzt werden. So steht es im Vertrag. Das hat aber nichts mit Sicherheitsbedenken zu tun. Tesla reserviert diese Umsätze einfach für sich.

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Gelber Tesla

Russisches Tesla-Taxi

(Bild: Mos.ru CC-BY 3.0)

Lesezeit: 2 Min.
Vom vernetzten zum autonomen Auto

Neue Tesla-Autos bringen schon Hardware mit, die dereinst für autonomes Fahren ausreichen soll. Wie im Frühjahr angekündigt, kann der Fahrroboter später per Software-Lizenz aktiviert werden. Wann später ist, weiß niemand. In drei Jahren, hofft Tesla-Chef Elon Musk. Die Nutzungsbedingungen haben es aber schon jetzt in sich: Tesla verbittet sich ausdrücklich, den autonomen Betriebsmodus für Carsharing oder entgeltlichen Personentransport einzusetzen.

Tesla möchte seinen Fahrroboter also Taxis, Uber, Lyft, Limousinendienste und so weiter vorenthalten. Auch Carsharing-Systeme dürfen nicht mitmachen, obwohl gerade die nach Einschätzung mancher Experten der Schuhlöffel für die Verbreitung selbstfahrender E-Autos wären. Das Verbot hat weder Sicherheits- noch patentrechtliche Gründe.

Vielmehr möchte Tesla diese Umsätze kontrollieren und daran verdienen. Das Unternehmen plant den Aufbau eines eigenen "Tesla-Netzwerks" – und dort sind Carsharing und Personentransport gegen Entgelt sogar erwünscht. Inhaber autonomer Teslas sollen ihre Fahrzeuge dann dem Tesla-Netzwerk zur Verfügung stellen, wofür eine Umsatzbeteiligung winkt. Den privaten, unentgeltlichen Einsatz, etwa um Angehörige abholen zu lassen, gestattet Tesla freundlicherweise.

Einzelheiten zum Tesla-Netzwerk möchte das Unternehmen nächstes Jahr preisgeben. Die eingeschränkt einsetzbare Roboter-Software kann aber beim Model S schon jetzt bestellt werden. Bei dem Oberklassewagen beträgt der Aufpreis für den vollen Selbstfahr-Funktionsumfang 8.800 Euro (8.900 in Österreich). Wer die Softwarelizenz erst nachträglich kauft, muss nach aktueller Preisliste 11.000 Euro (11.200 in Österreich) hinlegen.

"Kommerzielles Carsharing und Personentransport gegen Entgelt nur über das Tesla-Netzwerk", sagt Tesla.

(Bild: Screenshot)

Die Einschränkungen sind auch für jene Kunden von Nachteil, die nicht daran denken, ihr Vehikel für Carsharing oder Taxidienste zu verwenden: Die eingeschränkte Nutzbarkeit reduziert den Wiederverkaufswert.

Bevor man sich für ein vernetztes Produkt entscheidet, sollte man nicht nur den aktuellen Stand der Technik berücksichtigen, sondern auch die Update-Garantien des Herstellers und dessen Bonität. Sollte der nämlich einmal nicht mehr sein, droht ein vernetztes Gerät zum Entsorgungsfall zu werden. In Zukunft könnten Fahrzeuge flugs zu Stehzeugen werden, wenn die Server offline gehen. Und sollten sicherheitskritische Updates fehlen, könnten Behörden den Betrieb untersagen oder Versicherungen die Deckung entziehen. (ds)