Verbraucherschützer verreißen Dobrindts Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren

Falsche Haftungsregeln, zu ungenau, kein Datenschutz – Verbrauchervertreter lassen kaum ein gutes Haar an einem Referentenentwurf aus dem Verkehrsministerium zum autonomen Fahren.

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Verbraucherschützer verreißen Dobrindts Gesetzentwurf zum automatisierte Fahren

(Bild: daimler.com)

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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat einen Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums scharf kritisiert, mit dem mehr Rechtssicherheit beim hochautomatisierten Fahren geschaffen werden soll. Von diesem Ziel sei er noch weit entfernt, beklagte Marion Jungbluth, vzbv-Teamleiterin Mobilität und Reisen, vor einer Anhörung von Verbänden zu dem Vorhaben am Donnerstag im Verkehrsministerium. Fahrer dürften nicht weiterhin verantwortlich bleiben, wenn der Autopilot eingeschaltet wird.

Vom vernetzten zum autonomen Auto

Laut dem Referentenentwurf müssten menschliche Fahrzeuglenker das automatisierte System, das Verkehrsgeschehen und sämtliche Verkehrsschilder im Blick behalten. Dies dürfte laut Jungbluth dazu führen, dass automatisierte Funktionen in Deutschland nicht genutzt werden: "Da ist es stressfreier, gleich selbst zu fahren."

Der Gesetzentwurf diene in seiner jetzigen Form in erster Linie dazu, "die Hersteller von automatisierten Fahrsystemen weitestgehend aus der Verantwortung zu nehmen und diese den Verbrauchern als Autofahrern und Autohaltern zu übertragen", beklagt der Verband in einer Stellungnahme. Jungbluth fordert genau das Gegenteil: "Hochautomatisierte Fahrfunktionen müssen maximal sicher sein, bevor sie auf der Straße zugelassen werden dürfen. Dafür müssen die Hersteller in die Pflicht genommen werden."

Schon Schlüsselbegriffe würden in dem Gesetzentwurf nicht eindeutig definiert, moniert der vzbz. So sei etwa von "hochautomatisiert und vollautomatisiert" die Rede, diese Stufen würden jedoch gar nicht klar voneinander abgegrenzt. Unklar blieben auch die davon abhängigen jeweiligen Überwachungspflichten des Fahrers, die insgesamt jedoch viel zu weit gingen. Dem Fahrzeugführer müsse klar vor Augen gestellt werden, was er tun und lassen dürfe.

Die Verbraucherschützer lehnen es auch ab, dass das Verkehrsministerium beim hoch- und vollautomatisierten Fahren "eine verschuldensunabhängige Schadensersatzpflicht durch den Halter" festschreiben will. Bei Unfällen müsse der Hersteller im Sinne der Gefährdungshaftung zur Verantwortung gezogen werden.

Dem vzbv zufolge berücksichtigt der Entwurf auch die berechtigten Interessen der Halter und Fahrer beim Datenschutz und der IT-Sicherheit nicht. Die Hersteller müssten hier festgelegte Mindeststandards einhalten, was als Bedingung für die Verkehrstauglichkeit und Zulassung anzusehen sei. Der Verband hatte dazu schon im Dezember ein eigenes Positionspapier und Rechtsgutachten präsentiert.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) wirbt parallel öffentlich bislang nur allgemein dafür, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für automatisiertes Fahren zu überprüfen und anzupassen. Dabei müsse es auch um internationale Vorschriften gehen. Aufgrund einzelstaatlicher Initiativen außerhalb Europas scheine es wahrscheinlich, dass hochautomatisierte Funktionen zunächst "in anderen Märkten" eingeführt werden könnten. Neben deren Einfluss auf die Verkehrssicherheit gelte es auch, die damit "wirtschaftlichen Potenziale in Europa und am Standort Deutschland zu heben". (anw)