Löschorgie droht: Bundestag beschließt Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Nach einer ernsten Debatte hat das Parlament schärfere Regeln für soziale Netzwerke wie Facebook im Umgang mit Hassäußerungen und Falschmeldungen verabschiedet. Der Löschreiz sei zu groß, beklagte die Opposition.

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Löschorgie droht: Bundestag beschließt Netzwerkdurchsetzungsgesetz
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Der Bundestag hat am Freitag kurz vor der Sommerpause den Weg freigemacht für eine der am stärksten umstrittenen gesetzgeberischen Initiativen der vergangenen Monate. Mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD stimmte das Parlament für den Entwurf für ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Facebook, Google, Twitter und Co. im Kampf gegen Hasskommentare und "Fake News" deutlich stärker in die Pflicht nimmt. Die Linke und eine Abgeordnete der Unionsfraktion votierten gegen das Vorhaben, die Grünen enthielten sich.

Betroffene Plattformbetreiber müssen offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden löschen. Andernfalls drohen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro. Kritiker sehen diese Auflagen als Kernproblem an, da damit im Zweifelsfall vorauseilend auch rechtmäßige Äußerungen entfernt würden und der Schaden für die Meinungsfreiheit so groß sei. Bei komplexeren Fällen soll in der Regel eine Sieben-Tages-Frist gelten, um über eine Löschung zu entscheiden.

Die große Koalition hatte sich vor einer Woche noch auf umfangreiche Korrekturen am ursprünglichen Regierungsvorschlag geeinigt, die den Gegnern der Initiative aber nicht weit genug gehen. So können die Anbieter sozialer Netzwerke die Entscheidung über nicht offensichtlich rechtswidrige Inhalte an eine Art freiwillige Selbstkontrolle abgeben. Eine solche "anerkannte Einrichtung der regulierten Selbstregulierung" muss staatlich zugelassen und vom Bundesamt für Justiz überwacht werden. Die Betreiber sollen dafür zahlen.

Berufliche Netzwerke, Fachportale, Online-Spiele und Verkaufsplattformen bleiben außen vor, hat Schwarz-Rot klargestellt. Eine Schwelle von mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern in Deutschland soll verhindern, dass Startups durch das Gesetz in ihrer Entwicklung behindert werden. Gestrichen haben die Regierungsfraktionen zudem eine Klausel, wonach die Betreiber sämtliche auf den Plattformen befindlichen Kopien illegaler Inhalte ebenfalls unverzüglich entfernen und dafür weitgehende Filter installieren hätten müssen.

Der neue zivilrechtlichen Auskunftsanspruch bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen wird unter Richtervorbehalt gestellt. Eine Clearingstelle für Beschwerden über voreilig gelöschte legale Inhalte – wie sie etwa der Bundesrat gefordert hatte – wird es nicht geben. Betreiber müssen zudem eine inländische Kontaktstelle für Strafverfolger einrichten.

Die Linke Petra Sitte gab zu bedenken, es sei völlig offen, ob der Entwurf überhaupt verfassungs- und europarechtlich zu halten ist. Strafverfolgung müsse Sache der Justiz sein, nicht von privaten Plattformbetreibern.