Kanzlerkandidat Schulz für E-Auto-Quote in Europa

Nach dem Skandal um manipulierte Abgaswerte bei Diesel-Fahrzeugen fordert SPD-Chef und Kanzlerkandidat Martin Schulz verschärfte gesetzliche Regeln für die Autoindustrie sowie konsequente Kontrollen der Emissionsgrenzwerte

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Martin Schulz (SPD)

(Bild: Susie Knoll)

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  • dpa

Kanzlerkandidat Schulz hat einen Fünf-Punkte-Plan vorgelegt, mit dem unter anderem die E-Mobilität vorangebracht werden soll.

(Bild: Susie Knoll)

Nach dem Skandal um manipulierte Abgaswerte bei Diesel-Fahrzeugen fordert SPD-Chef und Kanzlerkandidat Martin Schulz verschärfte gesetzliche Regeln für die Autoindustrie sowie konsequente Kontrollen der Emissionsgrenzwerte. „Wir werden der Industrie deutlich mehr Druck machen“, sagte er der Süddeutschen Zeitung (Ausgabe vom 11. August 2017). Als Konsequenz aus der Diesel-Affäre schlägt er die Einführung einer verbindlichen Quote für Elektroautos in Europa vor, um der Technik zum Durchbruch zu verhelfen. Diese Forderung ist Teil eines Fünf-Punkte-Plans zur Zukunft des Automobilstandortes Deutschland, der dem Blatt vorliegt.

Beim Diesel-Gipfel Anfang August war die Autoindustrie mit ihrem Plan durchgekommen, Diesel-Pkw lediglich mit einem Softwareupdate nachzurüsten. Das möchte Schulz jetzt ändern, wie die SZ schreibt. Auf einem zweiten Gipfel im Herbst solle Bilanz gezogen werden. Wenn sich zeige, dass die Updates nicht ausreichen, „müssen technische Umrüstungen her – natürlich auf Kosten der Hersteller“.

In dem Papier heißt es demnach weiter, dass Autoindustrie und Verkehrsministerium innerhalb des nächsten halben Jahres unabhängig voneinander prüfen sollen, wie Dieselfahrzeuge auf Kosten der Hersteller technisch nachgerüstet werden können. Auch den Besitzern älterer Diesel, die sich trotz der von der Industrie angebotenen Kaufprämien keinen Neuwagen leisten können, müsse eine technische Nachrüstung angeboten werden. Um die Grauzone bei den Prüfverfahren zu beseitigen, die es den Herstellern bisher erlaubt hat, auch ganz legal die Abgasvorschriften zu umgehen, will Schulz klare Vorgaben schaffen. „Gesetzliche Regelungen dürfen keinen Interpretationsspielraum beinhalten“. (mfz)