Steuervergünstigung für E-Autos als Dienstwagen

Die Bundesregierung will für Elektro-Dienstwagen steuerliche Anreize schaffen. Für E- und Hybridautos soll künftig ein halbierter Satz von 0,5 Prozent auf den geldwerten Vorteil gelten. Bisher versteuert ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises

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Renault Zoe
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  • dpa

Renault Zoe - mit über 4300 Stück im vergangenen Jahr Deutschlands meistverkauftes Elektroauto.

(Bild: Clemens Gleich)

Für Elektro- und Hybridautos soll künftig ein halbierter Steuersatz von 0,5 Prozent auf den geldwerten Vorteil gelten. Bisher versteuert ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises. Damit will die Bundesregierung zur Anschaffung von Elektroautos als Dienstwagen steuerliche Anreize schaffen.

Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, welcher der Deutschen Presse-Agentur heute, am 27. Juli 2018, vorlag. Er soll voraussichtlich am kommenden Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Zuvor hatten die Frankfurter Allgemeine Zeitung sowie Spiegelonline darüber berichtet.

Der halbierte Satz bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektroautos soll für Fahrzeuge gelten, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden.

Bei der bisherigen Regelung gelten E-Autos als Dienstwagen wegen bislang höherer Anschaffungskosten finanziell als unattraktiv. Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag einen reduzierten Satz bei der Dienstwagenbesteuerung vereinbart. (fpi)