Bundesrat will das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verschärfen

Facebook & Co. sollen rechtswidrige Inhalte schneller und am besten auch gleich ähnliche und gleichlautende Beiträge löschen, fordert die Länderkammer.

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Bundesrat will das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verschärfen

(Bild: Shutterstock)

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Der Entwurf der Bundesregierung und der großen Koalition zur "Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes" (NetzDG) geht dem Bundesrat nicht weit genug. Die Länderkammer hält die geplante Frist von 24 Stunden zwischen der Beschwerde über einen rechtswidrigen Beitrag und dessen Löschung für zu lang. Der Bundesrat fordert stattdessen eine "unverzügliche" Reaktionspflicht der sozialen Netzwerke. Die sollen darüber hinaus auch gleich für "sinngemäß inhaltsgleiche" verantwortlich gemacht werden.

Der Bundesrat möchte laut der am Freitag abgegebenen Stellungnahme prüfen lassen, ob die gesetzliche Löschpflicht der Plattformbetreiber über den konkret gemeldeten Inhalt hinaus auch auf wortgleiche oder "sinngemäß inhaltsgleiche rechtswidrige" Beiträge ausgedehnt werden kann. Sie bezieht sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober. Die umstrittenen Berichtspflichten der Betreiber sollen auf die Aktivitäten von Social Bots und gefälschten Profile erweitert werden.

Grundsätzlich begrüßt der Bundesrat die Initiative der Bundesregierung, "die Verbreitung illegaler Inhalte im Internet effektiv bekämpfen und die Nutzerfreundlichkeit der Meldewege verbessern zu wollen". Sie hält es jedoch für bedenklich, die in dem Entwurf als eilbedürftig bezeichnete Umsetzung der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD) im NetzDG mit davon losgelösten nicht dringlichen Änderungen zu verbinden. Die Länder seien auch bereits dabei, weite Teile der AVMD-Richtlinie mit dem Medienstaatsvertrag umzusetzen.

Der Bundesrat weist zugleich auf Überschneidungen verschiedener Rechtsgrundlagen für neue Regeln für Videosharing-Plattformen hin, die etwa auch im Telemediengesetz und im Jugendschutzgesetz mit unterschiedlichen Zuständigkeiten und Kompetenzen behandelt würden. Die durch unterschiedliche Pflichtenkataloge sowie Aufsichtsbehörden entstehenden Doppelstrukturen und Abgrenzungsschwierigkeiten schafften "vermeidbare Unsicherheiten" für Unternehmen und Nutzer. Die Bundesregierung soll daher die unter ihrer Regie stehenden Bestimmungen zentral zusammenführen.

Dass Video-Plattformen mit Sitz im Ausland wie YouTube von bestimmten Strafvorschriften des NetzDG auf Basis des "Herkunftslandprinzips" künftig teilweise ausgenommen werden sollen, sehen die Länder mit Sorge. Sie bitten im weiteren Verfahren sicherzustellen, dass die Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken "weiterhin gewährleistet wird".

Beim vorgesehenen Gegenvorstellungsverfahren mit dem Ziel, einen Beitrag wiederherzustellen, bringt der Bundesrat eine Klarstellung ins Spiel, dass der Nutzer dafür nicht zur Kasse gebeten werden dürfe. Beim Schlichtungsverfahren sollten die Kosten gegebenenfalls im Gesetzestext etwa in Form von Höchstbeträgen und Freiheitstatbeständen konkretisiert werden.

Eine umstrittene Initiative von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern für eine Klarnamen- und Identifizierungspflicht für Nutzer sozialer Netzwerke und Spieleplattformen setzte der Bundesrat kurzfristig von der Tagesordnung ab. Der Rechtsausschuss hatte sich zuvor nicht dazu durchringen können, den Länderchefs eine Linie für oder gegen Anonymität im Internet ans Herz zu legen. Derzeit ist unklar, ob die Vorlage in einer der nächsten Sitzungen noch einmal aufgenommen wird. (vbr)