Missing Link: Geheimdienst und Verfassungsgericht vereint gegen den Rechtsstaat

Dienstag verkündet das Bundesverfassungsgericht sein lange erwartetes Urteil zur BND-Massenüberwachung. Ein Verfassungsrechtler dämpft die Hoffnung der Kläger.

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Missing Link: Geheimdienst und Verfassungsgericht vereint gegen den Rechtsstaat

(Bild: ImageFlow/Shutterstock.com)

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Der Tag der Entscheidung naht: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) spricht am Dienstag sein Urteil zur anlasslosen Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND). Spätestens seit der mündlichen Verhandlung im Januar sind die Beschwerdeführer zuversichtlich, dass die Karlsruher Richter der breiten Spionage klare Grenzen setzen werden.

"Missing Link"

Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.

Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die zusammen mit fünf Medienorganisationen wie Reporter ohne Grenzen im Namen von mehreren, größtenteils im Ausland arbeitenden Journalisten Einspruch gegen das 2016 reformierte BND-Gesetz erhoben hat, unterstreicht: "Wir erwarten ein Grundsatzurteil, das das Telekommunikationsgeheimnis erheblich stärken kann, und mit ihm den internationalen Menschenrechtsschutz sowie die Pressefreiheit im digitalen Zeitalter."

Mit dem Verfahren wollen die Beteiligten Grundsatzfragen klären lassen, die in Deutschland seit über 20 Jahren für Diskussionen sorgen: Ist eine anlasslose, nahezu flächendeckende Datenanalyse durch hiesige Geheimdienste mit dem Grundgesetz vereinbar? Sind deutsche Behörden im Ausland an die Grundrechte gebunden? Die Bundesregierung verneint dies, wie sie in der mündlichen Verhandlung auf kritische Nachfragen aus den Reihen des Ersten Senats bekräftigte.

Buermeyer geht davon aus, dass das Gericht dem Gesetzgeber angesichts des durch den Auslandsgeheimdienst "ausgehöhlten Redaktionsgeheimnisses" und den damit verknüpften Gefahren für die Pressefreiheit aufgeben könnte, Vertrauensbeziehungen zwischen Journalisten und ihren Quellen besser zu schützen und die gezielte Überwachung von Medienschaffenden, die dem BND bekannt sind, an gesteigerte Voraussetzungen zu knüpfen. Denkbar seien auch andere Auflagen, um beispielsweise den Transfer von Daten an ausländische Stellen einzuschränken sowie die Kontrolle über die Auslandsüberwachung auszuweiten und zu stärken.

Doch auf Bürgerrechtler könnte eine herbe Enttäuschung zukommen, wenn das BVerfG an seiner seit Jahrzehnten verfolgten Linie zu Belangen der Geheimdienste festhält. Der Verfassungsrechtler Eggert Schwan beschreibt diesen Kurs in seinem aktuellen Buch "Geheimdienst oder Rechtsstaat", das einer schmerzhaften, auch persönlich geprägten Abrechnung mit den "Hütern der Verfassung" auf 200 Seiten gleichkommt: Der Rechtsanwalt vertrat die Journalistin Gabriele "Gaby" Weber in den 1990ern in einem Verfahren gegen das "Verbrechensbekämpfungsgesetz", in dem es ebenfalls bereits mit um die BND-Auslandsüberwachung ging, konnte die Ansprüche der Beschwerdeführer dabei aber nicht in allen Punkten durchsetzen.

Für den Kenner der Materie steht fest: Das höchste Gericht hat sich schon mit dem "skandalösen Abhörurteil" von 1970 "an die Spitze der Apologeten der Geheimdienstideologie gestellt" und auch später immer wieder "einen Großteil seiner Reputation verspielt ", die es sich etwa 1983 mit dem wegweisenden Volkzählungsurteil und dem darin verankerten "informationellen Selbstbestimmungsrecht" erworben hat. Schwan formuliert drastisch: Wenn das BVerfG den Geheimdiensten sogar so "entsetzliche Rechtsbrüche", wie sie der NSA-Whistleblower Edward Snowden offenbart habe, durchgehen lasse, "dann ist es nicht mehr weit davon entfernt, auch vor dem Geheimdienstmord die Augen zu verschließen". Es sei "allerhöchste Zeit und sozusagen der letzte Moment, die Notbremse zu ziehen".

In der Lesart der Karlsruher Richter seien die Geheimdienste inklusive des BND, der zweifellos "der gefährlichste für die verfassungsgemäße Ordnung" sei, "zulässig und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden", fasst der 82-Jährige deren jahrzehntelange einschlägige Rechtsprechung zusammen. Dies gelte inklusive aller Aspekte, die den Charakter der einschlägigen Sicherheitsbehörden ausmachten: "Vorfelderfassung, Geheimhaltung, nachrichtendienstliche Mittel und Lizenz zum Rechtsbruch." Nur zur "Lizenz zum Töten", habe sich das Gericht bisher ausdrücklich nicht geäußert, obwohl diese "zweifellos auch zum Wesen der Geheimdienste gehört".

Laut dem bereits mehrfach ergangenen "Basta" der Verfassungshüter hätten sich "auch die Freiheitsgrundrechte" mit allen damit verknüpften Regeln dem Überwachungswahn zu beugen, obwohl der in sie eingreifende Staat diese eigentlich zu beachten habe, schreibt Schwan. "Das Bundesverfassungsgericht bricht mit seiner Rechtsprechung zu den Geheimdiensten das Verfassungsrecht", urteilt der Beobachter. Es erstelle diesen "Persilscheine für die Missachtung nahezu sämtlicher Regeln des Grundgesetzes".

Schwan geht bei seiner Analyse zurück bis zum Dritten Reich und den Anfängen der Bundesrepublik. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten "den neuen Staat gegenüber den möglicherweise erneut auffrischenden Stürmen des Totalitarismus wetterfest machen", hält er fest. Sie hätten daher die Entscheidungsmacht über den Einsatz der Instrumente der "streitbaren Demokratie" in die Hände des Bundesverfassungsgerichtes gelegt.