Bundestag beschließt Steuerbegünstigungen für Freifunker und Homeoffice

Mit dem Jahressteuergesetz werden Freifunk-Projekte, Klimaschutz und Telearbeit künftig speziell gefördert. Steuerbetrug von Online-Händlern wird erschwert.

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(Bild: Anikin Stanislav/Shutterstock.com)

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Mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am Mittwoch den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2020 mit zahlreichen Änderungen verabschiedet. Damit kann künftig die Gemeinnützigkeit von Initiativen für Freifunk, Klimaschutz und zur Ortsverschönerung anerkannt werden. Die FDP stimmte gegen die Initiative, die AfD, die Linke und die Grünen enthielten sich.

Für Freifunker wir es damit einfacher, für den Aufbau offener WLAN-Zugangspunkte Geld- oder Sachspenden einzuwerben und dafür im Gegenzug Bestätigungen fürs Finanzamt auszustellen. Zuvor hatte der Bundestag Anträge der FDP sowie der Grünen und des Bundesrats abgelehnt, die freien Hotspot-Betreiber prinzipiell als gemeinnützig einzustufen. Anfang 2019 hatte die Bundesregierung einen eigenen Anlauf genommen, der aufgrund der Debatte über die Gemeinnützigkeit etwa der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sowie von Attac und Campact aber nicht vorankam.

Wer im Homeoffice arbeitet, darf zudem laut den Korrekturen der Koalition mit steuerlichen Erleichterungen rechnen. Steuerpflichtige können laut dem Vorhaben für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich in der häuslichen Wohnung arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen. Die Pauschale soll in Anspruch genommen werden dürfen, wenn die Voraussetzungen für den Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vorliegen. Die Begünstigungen sind auf einen Höchstbetrag von 600 Euro im Jahr begrenzt und werden nur während der Corona-Pandemie für 2020 und 2021 gewährt. Die dadurch verursachten Steuermindereinnahmen sollen bei 900 Millionen Euro liegen.

EU-weit agierende Unternehmen müssen ferner nicht mehr in jedem Mitgliedstaat einzeln ihre Steuerpflichten erfüllen. Dies kann in Zukunft allein im Heimatland des Unternehmens über ein Webportal erfolgen, wo die Mehrwertsteuer zentral für alle Online-Umsätze abgerechnet wird. Steuerbetrug von Händlern aus Ländern, die nicht zur EU gehören, soll intensiver bekämpft werden. Dem Entwurf nach werden Betreiber von Online-Marktplätzen fiktiv in die Lieferkette eingebunden und damit stärker in die Pflicht genommen.

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Der Sozialdemokrat Lothar Binding sprach bei der abschließenden Debatte von einer gerechten Pauschale für Telearbeiter, die nach dem zweijährigen Experiment in den von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplanten, von der CDU/CSU-Fraktion aber abgelehnten Anspruch auf Homeoffice münden könnte. Man gleiche die erheblichen Belastungen der Arbeiter zuhause aus, betonte Sebastian Brehm (CSU). Dies sei ein gutes Signal für die digitale Welt.

Kay Gottschalk (AfD) kritisierte, dass es sich bei den Vergünstigungen für Telearbeiter um Almosen handle, die noch mit den Werbungskosten aufgerechnet werden müssten. Die Regeln zum Homeoffice blieben mit der zeitlichen Beschränkung auf halber Strecke stehen, monierte Markus Herbrand (FDP). Wer über ein geringeres Einkommen verfüge, gehe hier leer aus, rügte der Linke Fabio De Masi. Lisa Paus beklagte für die Grünen, dass Schwarz-Rot die massive Rechtsunsicherheit für zivilgesellschaftliche Organisationen bei der Gemeinnützigkeit nicht beseitigt habe. Einsatz für Demokratie, Grund- und Menschenrechte oder soziale Gerechtigkeit blieben als Anerkennungsgründe außen vor.

(olb)