Rechtsstreit um Pop-up-Radwege in Berlin beendet

Die zur Covid-19-Pandemie in Berlin eingerichteten Radwege sind nicht illegal – laut Umweltsenatorin Günther eine wichtige Etappe für mehr Verkehrssicherheit.

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Eine in Berlin provisorisch abmarkierte Fahrradspur. Einige solcher Radwege könnten nun bleiben.

(Bild: ADFC)

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  • dpa

Ein seit Monaten geführter Rechtsstreit über die während der Covid-19-Pandemie im Schnellverfahren eingerichteten sogenannten Pop-up-Radwege in Berlin ist beendet. Wie Verkehrs- und Umweltsenatorin Regine Günther (Grüne) am Freitag mitteilte, hat der Kläger seine Klage vor dem Verwaltungsgericht zurückgenommen. "Das Verfahren wurde eingestellt", twitterte die Grünen-Politikerin. Das sei eine wichtige Etappe für mehr Verkehrssicherheit und die Mobilitätswende. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Einstellung des Verfahrens, über die zunächst die Berliner Morgenpost berichtet hatte.

Nach Beginn der Corona-Pandemie hatten Senat und Bezirke im April 2020 damit begonnen, Radwege auf Parkstreifen oder Autospuren zu markieren sowie entsprechende Schilder und Warnbaken aufzustellen. Begründet wurde das mit der Corona-Pandemie, Abstandsgeboten und mehr Sicherheit. Viele Berliner hätten kein Auto, und in Bussen und Bahnen sei es zu eng. Mittlerweile gibt es Dutzende solcher Radwege in mehreren Bezirken – viele davon sollen dauerhaft bleiben.

Der AfD-Abgeordnete Frank Scholtysek hatte im Juni gegen einige Pop-up-Radwege geklagt. Das Verwaltungsgericht gab ihm im September zunächst recht und bezweifelte deren Rechtmäßigkeit. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) setzte im Oktober den Vollzug des Beschlusses, nach dem die provisorischen Radwege hätten beseitigt werden müssen, vorläufig außer Kraft und bestätigte dies endgültig in einer weiteren Entscheidung vom 6. Januar (Az. OVG 1 S 115/20). Ohne in der Hauptsache zu entscheiden, machten die Richter dabei deutlich, dass der Beschluss der Vorinstanz "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Ergebnis fehlerhaft" sei.

Nach Angaben der Verkehrsverwaltung ist momentan noch ein weiteres Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Pop-up-Radwegen anhängig. Dabei geht es um einen solchen Streifen auf dem Adlergestell.

(fpi)