BGH: hohe Hürden für Klagen wegen Abgasbetrug gegen Volkswagen-Marken

Dass unzulässige Abgastechnik bei Audi bekannt gewesen sei, dürfe man nicht unterstellen, wie der BGH ausführte. Klagen brauchen eine konkretere Begründung.

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Der Dieselmotor mit dem Code EA189 ist im gesamten Konzern verbreitet. Das Bild stammt von Skoda.

(Bild: Skoda)

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  • dpa

Klägern dürfte es schwerfallen, VW-Konzernmarken wie Audi wegen Abgasbetrug haftbar zu machen. Das zeichnete sich am Montag in der Verhandlung eines Musterfalls am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ab (Az. VI ZR 505/19).

Audi hatte den bei Volkswagen entwickelten Motor EA189 für eigene Modelle übernommen. Anders als beim Mutterkonzern Volkswagen gehen die Richter nach Vorberatungen aber nicht davon aus, dass die unzulässige Abgastechnik bei Audi zwangsläufig bekannt gewesen sein muss, wie der Vorsitzende Stephan Seiters sagte.

Chronologie des Abgas-Skandals (78 Bilder)

Mitte September 2015:  Die US-Umweltschutzbehörde EPA beschuldigt den Volkswagen-Konzern, Diesel-PKWs der Baujahre 2009 bis 2015 mit einer Software ausgestattet zu haben, die die Prüfungen auf US-amerikanische Umweltbestimmungen austrickst. Zu ähnlichen Untersuchungsergebnissen ist auch das California Air Resources Board (CARB) gekommen. Beide Behörden schicken Beschwerden an VW. (Im Bild: Zentrale der EPA in Washington D.C.)
(Bild: EPA
)

Wer Audi direkt verklagt hat, müsste demnach viel konkretere Vorwürfe vortragen. Um die Lücken zu schließen, wird der verhandelte Fall aller Voraussicht nach an das Oberlandesgericht Naumburg zurückverwiesen. Wann das Urteil verkündet wird, sollte am Nachmittag bekannt gegeben werden.

Die allermeisten betroffenen Diesel-Besitzer haben Volkswagen direkt auf Schadenersatz verklagt. Gegen Audi ist nach eigenen Angaben eine niedrige vierstellige Zahl von Klagen anhängig.

(fpi)