Innovationsprämie: Verschärfte Förderbedingungen für Plug-in-Hybride

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf vorgelegt, mit dem die Förderung von Plug-in-Hybriden an deutlich strengere Vorgaben geknüpft wäre.

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BMW X3 30e

(Bild: Pillau)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Martin Franz

Die Förderbedingungen für Plug-in-Hybride sind im Detail nicht ganz einfach nachzuvollziehen. Denn wer etwas genauer hinschaut, wird sich wundern, wofür da reichlich Steuergeld in die Hand genommen wird: Der Verbrauch von Strom und Sprit legt zumeist nahe, dass Plug-in-Hybride nicht zwangsläufig sparsam sind. Vielmehr ist das sogar die Ausnahme. Zudem wird nur die Möglichkeit der elektrischen Fahrt gefördert, unabhängig davon, ob der Besitzer davon Gebrauch macht oder eben nicht.

Der Gesetzgeber hat sich bislang auch nicht dazu durchringen können, die Förderbedingungen tatsächlich zu verschärfen. Kein Wunder, steht dem doch eine wirkmächtige Lobby entgegen, die auf glänzende Verkaufszahlen verweisen kann. In diesem Sinne ist auch die beschlossene Veränderung zu sehen, nach der die Plug-in-Hybride ab dem kommenden Jahr mindestens 60 km rein elektrisch schaffen müssen. Ab Januar 2025 sind es dann 80 km. Allerdings bleibt die Grenze von 50 Gramm CO2 je Kilometer unverändert. Da diese eine "oder"-Regel ist, der Plug-in-Hybrid für eine Förderung also nur entweder die CO2-Grenze oder die Reichweite einhalten muss, verschiebt sich vorerst vielfach gar nichts.

Je weiter die Hintergründe dieser Scheinverschärfung einer breiten Öffentlichkeit bekannt werden, desto mehr steigt der Handlungsdruck, hier doch tätig zu werden – insbesondere vor einer Bundestagswahl. Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun einen Entwurf vorgelegt, wie eine Verschärfung aussehen könnte. Demnach könnte ab Oktober 2022 die CO2-Grenze als ein mögliches Kriterium komplett entfallen. Dann würden nur noch die Mindestreichweiten zählen, wobei die 80-km-Vorgabe auf den Januar 2024 vorgezogen werden könnte

All das ist, man muss es so deutlich betonen, nur ein Entwurf, nicht mehr. Mit einiger Wahrscheinlichkeit wird sich die politische Landschaft auf Bundesebene im Herbst zumindest leicht verschieben. Es ist dann ziemlich wahrscheinlich, dass auch die Förderung von Plug-in-Hybriden ein Thema in den Koalitionsverhandlungen sein wird. Vorstellbar ist, dass ein gewisser E-Streckenanteil nachgewiesen werden muss, auf welchem Weg auch immer. Mit der aktuellen Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM steckt technisch alles Nötige dafür drin. "FCM" steht für "Fuel Consumption Monitoring": Der reale Energieverbrauch wird im Auto erfasst und für eine spätere Auslesung im Speicher hinterlegt.

Das Bundeswirtschaftsministerium will den Plug-in-Hybriden aber nicht den Boden unter den Rädern wegziehen. Sie seien weiterhin ein "wichtiger und notwendiger Baustein" und eine Brücke hin zum Markthochlauf reiner Elektroautos, hieß es. Im Stadtverkehr könne der elektrische Antrieb genutzt werden, umgekehrt biete der Verbrennungsmotor Verbrauchern bei ihrer Kaufentscheidung die notwendige Sicherheit für längere Strecken. Die Förderung von Elektroautos und Plug-in-Hybriden beschränkt sich nicht allein auf die finanzielle Unterstützung beim Kauf. Für die private Nutzung eines Dienstwagens mit einem E-Motor fällt eine deutliche geringe Steuerlast an.

Hintergrund der Überlegungen ist, dass die Politik, die für die Verlängerung der erhöhten Förderung ohnehin tätig werden muss. Politisch sind die verdoppelten Prämien schon beschlossen, umgesetzt aber noch nicht. Bisher ist sie bis Ende 2021 befristet. Neu bei der Förderrichtlinie ist außerdem laut Entwurf, dass auch sogenannte Elektroleichtfahrzeuge künftig förderfähig sein sollen. Dabei gehe es um zulassungspflichtige Leichtfahrzeuge mit elektrischem Antrieb, die etwa im Stadtverkehr eingesetzt werden.

(mfz)