Hochautomatisiertes Fahren: Mercedes bekommt erste Genehmigung

Mercedes erfüllt als erster Fahrzeughersteller die Zulassungsvorschrift UN-R157 und kommt damit dem autonomen Fahren etwas näher.

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(Bild: Mercedes)

Lesezeit: 2 Min.

Es ist nur ein kleiner Schritt auf dem Weg zum automatisierten Fahren, doch Daimler darf sich rühmen, ihn als erster Hersteller gehen zu dürfen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat Mercedes die Systemgenehmigung auf Basis der technischen Zulassungsvorschrift UN-R157 erteilt. Damit darf Mercedes in Deutschland autonomes Fahren auf Level 3 anbieten.

Die Rahmenbedingungen sind allerdings eng gefasst. Denn einerseits bedeutet Level 3: Das System fährt in einem Anwendungsfall das Auto komplett allein, der Fahrer muss aber mit einer angemessenen Vorwarnzeit in der Lage sein, jederzeit wieder zu übernehmen. Übersetzt heißt das: E-Mails beantworten, im Internet surfen oder einen Film ansehen ist möglich, ein Mittagsschläfchen nicht. Andererseits schreibt die deutsche Gesetzeslage derzeit ein maximal erlaubtes Tempo von 60 km/h für das autonome Fahren vor. Der Anwendungsfall ist damit definiert: Das autonome Fahren wird zunächst nur auf Autobahnen bei dichtem bis stockendem Verkehr den Fahrer entlasten.

Sechs Stufen des autonomen Fahrens sind definiert.

(Bild: VDA)

Erwartungsgemäß kann das System, von Mercedes „Drive Pilot“ genannt, nur in der Luxusklasse bestellt werden. Mercedes S-Klasse und EQS werden die ersten Modelle sein, die damit ab dem Frühjahr 2022 ausgestattet werden können. Ziemlich sicher ist auch die nächste E-Klasse (intern W214) für das autonome Fahren vorbereitet, denn Mercedes wird diese Fähigkeit breit verteilen müssen, um die Entwicklungskosten wieder einspielen zu können. Konkurrenzlos dürfte Mercedes damit ohnehin nur kurze Zeit sein, denn bei BMW steht im kommenden Jahr ein neuer 7er an, der ebenfalls auf Level 3 autonom fahren können wird.

Die technische Zulassungsvorschrift UN-R157, mit der ein solches System zertifiziert werden kann, ist erst Anfang 2021 in Kraft getreten. Sie ermöglicht es Staaten, einen nationalen Rechtsrahmen zu schaffen. Deutschland ist hier vergleichsweise weit, China und die USA sind gerade dabei, ihre gesetzlichen Vorgaben zu definieren und umzusetzen.

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(mfz)