Interoperabilität als Regulierungsinstrument für Social-Media-Plattformen

Das EU-Parlament hat mit dem Digital Markets Acts eine Entscheidung getroffen: Große Gatekeeper sollen "interoperabel" werden. Eine Technikfolgenabschätzung.

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(Bild: EFKS/Shutterstock.com)

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Von
  • Dominik Piétron
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Die moderne, digitalisierte Gesellschaft ist darauf angewiesen, dass verschiedene technische Geräte und Computerprogramme miteinander kompatibel sind und unabhängig vom Hersteller wechselseitig Informationen austauschen können. Grundvoraussetzung für dieses technische Zusammenspiel, sind gemeinsame Standards wie USB, Bluetooth, 5G oder das Internetprotokoll TCP/IP, die eine Verbindung zwischen zwei Informationssystemen herstellen und dafür sorgen, dass sie dieselbe "Sprache" sprechen. Dieses grundlegende "Fähigkeit zweier oder mehrerer Systeme oder Komponenten, Informationen fehlerfrei auszutauschen und die ausgetauschten Informationen auch sinnvoll nutzen zu können" wird allgemein Interoperabilität genannt.

Dominik Piétron

Dominik Piétron ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Sozialwissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin und forscht zum Themenfeld 'Politische Ökonomie des digitalen Kapitalismus'. Er hat zuvor eine Open-Source-Plattform in der freien Wohlfahrtspflege mitentwickelt und ist aktiv im Bündnis digitale Stadt Berlin.

In unserer digitalen Plattformökonomie wird das Prinzip der Interoperabilität jedoch weitgehend ausgehebelt. Unternehmen wie Facebook oder Amazon haben digitale Infrastrukturen aufgebaut, in denen Nutzer:innen nur noch untereinander, nicht aber nach außen, das heißt mit Nutzeri:nnen anderer Plattformen, kommunizieren können. Seit Mitte der 1990er Jahre haben Plattformunternehmen auf Basis der offenen und dezentralen Internet-Infrastruktur eine übergeordnete Ebene der Netzkontrolle eingezogen, die den Datenaustausch mit anderen Plattformen technisch unmöglich macht. Positiv betrachtet dienen diese geschlossenen Plattformen ("walled gardens") als soziale Interaktionsräume, in denen verschiedene Nutzergruppen schnell, komfortabel und geschützt Informationen austauschen können. Doch der Mangel an Interoperabilität zwischen verschiedenen Plattformen ruft auch eine Reihe von gesellschaftlichen Problemen hervor, wie sich am Beispiel der Social-Media- und Messenger-Plattformen verdeutlichen lässt:

  • Lock-In-Effekte: Aufgrund von proprietären Datenstandards und fehlenden Schnittstellen sind Nutzer:innen nicht mehr in der Lage, ihre verhaltensgenerierten Daten (Kontakte, Chatverläufe, Follower etc.) zu einem anderen Plattform-Anbieter zu migrieren, und werden strukturell von einem Dienst abhängig.
  • Hohe Marktkonzentration: Nutzer:innen, die sich zwischen verschiedenen geschlossenen Plattformen entscheiden müssen, wählen in der Regel die Plattform mit den meisten Nutzer:innen. Diese sogenannten Netzwerkeffekte sind in der Digitalökonomie besonders stark ausgeprägt und begünstigen eine Zentralisierung von Nutzer:innen bei wenigen Plattformen. Sie tragen dazu bei, dass der Wettbewerb außer Kraft gesetzt und Innovation verhindert wird.
  • Missbrauchspotential: Dominante Social-Media-Plattformen wie Facebook sind häufig die einzige Möglichkeit für Menschen, um an bestimmten sozialen Gruppen teilzuhaben. Die Plattformunternehmen können diese Machtasymmetrie ausnutzen und auch gegen den Willen der Nutzer:innen personenbezogene Datenprofile erstellen und gewinnorientiert verwerten – so hat beispielsweise Facebook zuletzt gegen den Willen vieler User die Daten mit der Tochter-Plattform Instagram aggregiert. Die Datenverarbeitung verläuft intransparent und kann von außen nicht nachvollzogen werden.
  • Mangelnde Selbstbestimmung: Social-Media-Plattformunternehmen beanspruchen immer auch das Recht, alle Nutzerbeiträge selbst zu sortieren und sie mit dem eigenen Empfehlungsalgorithmus ihren Nutzer:innen über den Newsfeed bzw. in der Timeline anzuzeigen. Da sich die Empfehlungsalgorithmen in der Regel nur in sehr geringem Maße personalisieren lassen, haben sie eine starke Wirkung auf die öffentliche Meinungsbildung und sind mitverantwortlich für die Verbreitung von Desinformation und Hate-Speech in den sozialen Netzwerken.

Angesichts dieser Nachteile geschlossener Plattformen fordern immer mehr Akteure aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft eine staatliche verordnete Interoperabilität von Social-Media-Plattformen und Messenger-Diensten. Nun hat das Europäische Parlament mit seinen Änderungen zum Digital Markets Act erstmals eine umfassende Interoperabilitätspflicht beschlossen. Das dahinter liegende Kalkül zielt auf eine grundlegende Dezentralisierung des Internets: Wenn erst ein plattformübergreifender Datenaustausch auf technischer Ebene möglich wird – wie schon bei E-Mails oder SMS – dann können Nutzer:innen einen Plattformanbieter ihres Vertrauens auswählen, den Wettbewerb zwischen Anbietern wieder herstellen und die Vermachtung des Internets durch Gatekeeper-Plattformen wirksam durchbrechen. Doch die Auswirkungen einer Interoperabilitätspflicht sind umstritten und könnten auch nicht-intendierte negative Effekte nach sich ziehen. In diesem Beitrag sollen daher zunächst die strukturellen Folgen einer Interoperabilitätspflicht für Social-Media- und Messenger-Dienste beschrieben und anschließend die Gefahren sowie vorbeugende Gestaltungsprinzipien diskutiert werden.