Kampf gegen Hass und Rechts: BKA hat erst 1950 Meldungen bearbeitet​

Die Politik rechnete mit 250.000 Eingaben jährlich im Kampf gegen "Rechtsextremismus und Hasskriminalität". Die BKA-Halbjahresbilanz fällt viel niedriger aus.

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Bundeskriminalamt BKA

(Bild: dpa, Arne Dedert/dpa)

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Die Bundesregierung und der Bundestag versprachen sich viel vom Gesetz "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität": Die sozialen Netzwerke müssen strafrechtlich relevante Inhalte ans Bundeskriminalamt (BKA) melden. Die Politik erwartete rund 250.000 Meldungen pro Jahr, aus denen bis zu 150.000 Strafverfahren entstehen könnten. Doch seit Inkrafttreten des Gesetzes Anfang Februar hat das BKA erst rund 1950 Meldungen erhalten und bearbeitet.

Dies erklärte die Polizeibehörde gegenüber dem WDR, wie dessen Investigativ-Team jetzt auf Twitter mitteilte. Das BKA richtete vor dem Start der Pflicht extra eine Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) mit rund 200 Beamten ein, um die erwartete Flut an Hinweisen bewältigen zu können.

Rund 75 Prozent der bislang gemeldeten vergleichsweise wenigen Inhalte hat das BKA laut dem WDR als strafrechtlich relevant bewertet. Bei 1100 Hinweisen "konnte eine regionale Zuständigkeit ermittelt werden". Die ZMI habe diese Fälle daher an die dafür zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern abgegeben.

Eigentlich sollten große Internetplattformen wie Facebook, Google, TikTok und Twitter verdächtige Inhalte schon seit Monaten ans BKA weiterleiten. Doch die Betreiber weigern sich bislang, sodass der Kampf gegen strafbare Hassäußerungen im Netz nur schleppend anläuft.

Mit schuld daran ist die Breite der rechtlichen Vorgaben: Mit dem Gesetz gegen Hass und Rechtsextremismus und dem neuen Paragrafen 3a im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtete der Bundestag die Betreiber großer sozialer Netzwerke, strafrechtlich relevante Inhalte wie Hassbeiträge, Terrorismuspropaganda, Bedrohungen sowie Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs nicht mehr nur zu löschen, sondern zusammen mit IP-Adresse und Portnummer an das BKA zu melden.

Auf Eilanträge von Google und der Facebook-Mutter Meta entschied das Verwaltungsgericht (VG) Köln im März, dass deren Töchter YouTube, Facebook und Instagram die Vorschrift vorläufig nicht umsetzen müssen. Zur Begründung führten die Richter Verstöße gegen EU-Recht sowie nationales Verfassungsrecht an. Beim VG Köln sind zum NetzDG ferner Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz von Twitter und TikTok anhängig.

Statt der großen Plattformen geben so bislang nur regionale Schwerpunktstaatsanwaltschaften wie die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) der Staatsanwaltschaft Köln oder die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt verdächtige Online-Inhalte ans BKA weiter. Auch zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Hass und Hetze versorgen die ZMI mit Hinweisen. Diese Meldungen erfolgen dem WDR zufolge aber meist ohne Nutzerdaten.

(vbr)