Analyse: Der rechtliche Wert eingescannter Unterschriften

Manch einer behilft sich damit, einen unterzeichneten Vertrag zu scannen und als PDF-Datei zu mailen. Rechtlich ist eine Willenserklärung damit jedoch unsicher.

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Eine als Bilddatei abgespeicherte gescannte Unterschrift ist schnell in ein vorbereitetes Textdokument eingefügt. Wenn das Gesetz Schriftform erfordert, ist solche Bastelarbeit jedoch ebenso wenig wert wie ein gemailter Komplettscan eines unterzeichneten Vertrags.

Lesezeit: 8 Min.
Von
  • Harald Büring
Inhaltsverzeichnis

Digitalisierung ist Trumpf. Verträge entstehen heute normalerweise als digitale Textdokumente. Damit man sie unterschreiben kann, werden sie ausgedruckt. Anschließend gehen sie in Papierform auf eine zeitraubende Reise, nur um dann schließlich doch wieder zum Archivieren elektronisch erfasst zu werden.

Eine Unterschrift lässt sich aber doch bequem einscannen, mit oder ohne Vertragstext – und schon ist das digitale Dokument vermeintlich unterschrieben.

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Sobald jedoch jemand anzweifelt, dass es authentisch ist und der vorgeschriebenen Form entspricht, ist rechtlicher Ärger programmiert.