E-Rechnungspflicht: Wie Sie strukturierte elektronische Rechnungen erstellen

Wenn das Empfangen und Verarbeiten von E-Rechnungen gesetzlich verankert ist, dürfen Unternehmen in Stufe 2 Rechnungen nur noch digital versenden.

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Lesezeit: 15 Min.
Von
  • Andreas Pelekies
  • Jochen Stärk
Inhaltsverzeichnis

Eine innerdeutsche E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen (Business-to-Business, B2B) soll durch eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes kommen, die im Wachstumschancengesetz verankert ist. Laut Gerhard Schmidt von rechnungsaustausch.org sind die wesentlichen Inhalte der kommenden B2B-E-Rechnungspflicht "bekannt und unstrittig, mögen sich einzelne Details auch noch ändern". Außerdem, so Schmidt, sei ein "Frühstart erlaubt und von Vorteil".

Unser einführender E-Rechnungsartikel stellte den aktuellen Stand und die weiteren Rahmenbedingungen dar und präsentierte Werkzeuge, die für den Empfang und die Überprüfung dieser Rechnungen wichtig sind (Visualisierungstools und Validatoren). Nach Stand Januar 2024 soll die Pflicht zum Empfangen von B2B-E-Rechnungen bereits ab 2025 kommen. 2025 für die Empfangspflicht ist allerdings noch nicht in Stein gemeißelt, das Gesetz befindet sich im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat. Letzterer befürwortet eine Verschiebung um zwei Jahre auf 2027.

Mehr zu Recht und Digitalisierung:

Dieser Artikel zur E-Rechnung behandelt das Erstellen strukturierter elektronischer Rechnungen. Das muss ab 2026 (auch hier Stand Januar 2024) jeder beherrschen, der von deutschen Firmenkunden Geld für seine Leistungen erhalten möchte. Grundsätzlich ist das schon heute möglich, denn hier hat die bereits bestehende Lösung namens Factur-X/ZUGFeRD (Zentrale User Guides des Forums elektronische Rechnung Deutschland) endlich ihr dazugehöriges Problem gefunden.

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