Datenschutz bei Videosprechstunde: Verbraucherschützer mahnen Plattformen ab

Verbraucherschützer mahnen Videosprechstunden anbietende Plattformen ab und fordern schnelle Umsetzung von Datenschutzstandards sowie ein Tracking-Verbot.

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(Bild: TippaPatt/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Videosprechstunden sind eine gute Ergänzung zur Behandlung, auch wenn sie den persönlichen Arztkontakt nicht ersetzen. Es zeigen sich jedoch immer wieder Datenschutzlücken, etwa beim Einsatz von Tracking-Anbietern oder bei der Speicherung personenbezogener Daten. Das geht aus einer Analyse des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) von 9 verschiedenen Telemedizin-Plattformen und Arzttermin-Portalen hervor, die Arztgespräche vermitteln.

Als weitere kritische Punkte sah der vzbv auch die fehlende ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten und fehlende Informationen darüber, wo die Daten hingehen. Da zwei Anbieter unzureichende ausdrückliche Einwilligung oder gar keine Einwilligung eingeholt hatten, mahnte der vzbv sie ab: Anschließend mussten sie Unterlassungserklärungen unterschreiben. Weitere Abmahnung werden derzeit geprüft.

Übersicht der vom Bundesverband der Verbraucherzentralen untersuchten Anbieter

(Bild: vzbv)

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt zwar eine Liste über zertifizierte Videodienstanbieter bereit, die Zertifizierung gilt allerdings nur für den "technischen Übertragungskanal an sich und nicht für weitere mögliche Dienste der Plattformen", schreibt der vzbv. Weitere auf der Plattform implementierte Dienste für Marketingzwecke und die Weitergabe der Daten an Dritte oder die Verarbeitung außerhalb der EU umfasse die Zertifizierung daher nicht. Daher führten acht von neun Plattformen Tracking-Anbieter in ihrer Datenschutzerklärung auf, die das Nutzerverhalten "verfolgen, sammeln und verwerten können", beispielsweise für Marketingzwecke und Profiling. Es sei grundsätzlich kritisch, Gesundheitsdaten für Werbezwecke zu verarbeiten, da diese Daten Rückschlüsse auf die Gesundheit zulassen.

Nach dem im Sommer 2022 von der EU verabschiedete Digital Services Act (DSA) dürfen Online-Plattformen keine sensiblen Daten zu Werbezwecken verwenden. Nur mit einer umfassenden und schnellen Umsetzung der Datenschutzstandards könnten Verbraucher beispielsweise die Videosprechstunde ohne Bedenken nutzen.

"Nicht nur die reine Übertragung des Videos, sondern auch der Zugang zur Videosprechstunde sollte frei von Tracking und Werbung sein. Sollte es nach Inkrafttreten des DSA Schutzlücken geben, muss die Bundesregierung diese schließen. Patienten und Patientinnen müssen vor Tracking und einer Manipulation durch Werbung über die aktuellen Regelungen geschützt sein", sagt Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege beim vzbv. Darüber hinaus müsse es bei Videosprechstunden immer die Möglichkeit zur Teilnahme über einen Gastzugang geben.

Videosprechstunden seien grundsätzlich sinnvoll, auch wenn sie den persönlichen Arztkontakt als Goldstandard nicht ersetzen. "Wenn sie gezielt eingesetzt werden, können sie den Behandlungsprozess ergänzen, den Zugang zu ärztlicher Versorgung verbessern und Ansteckungsrisiken mindern. Dabei ist unverzichtbar, dass die Plattformen geltende Verbraucherschutzstandards erfüllen", sagt Moormann.

(mack)