Geständnis in US-Filesharing-Prozess

In dem Verfahren vierer US-Labels gegen Joel Tenenbaum hat der Beklagte die ihm vorgworfenen Urheberrechtsverletzungen eingeräumt. Nach den Schlussplädoyers am heutigen Freitag entscheiden die Geschworenen nun nur noch über die Höhe des Schadensersatzes.

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Der Filesharing-Prozess gegen Joel Tenenbaum vor dem US-Bundesgericht in Boston (Massachusetts) ist am Donnerstag mit der Aussage des Beklagten fortgesetzt worden. Der 25-jährige Student hat sich den Fragen der Klageseite gestellt und dabei ohne Umschweife eingeräumt, die strittigen 30 Songs über Kazaa heruntergeladen und darüber in der Prozessvorbereitung gelogen zu haben. Tenenbaum sagte darüber hinaus aus, er sei sich dabei bewusst gewesen, dass andere Kazaa-Teilnehmer von seinem Rechner Songs herunterladen konnten. Auf die Frage der Klagevertreter, ob er die Verantwortung für "Download und Verbreitung aller 30 zur Debatte stehenden Songs" übernehme, antwortete Tenenbaum: "Ja."

Mit technischen und rechtlichen Fragen der Urheberschaft, der nachgewiesenen Verbreitung oder der Beweiskraft der vorgelegten Ermittlungsergebnisse müssen sich die Geschworenen nach dem Geständnis des Beklagten nicht mehr herumplagen. Richterin Nancy Gertner wies die Jury mit einer der vergangenen Nacht veröffentlichten Entscheidung an, die Urheberrechtsverletzung in 30 Fallen als nachgewiesen zu betrachten und nur noch über den Schadensersatz zu entscheiden. Gertner änderte damit ihre eigene Anordnung vom Vortag, in der sie zunächst nur die Urheberschaft der Kläger als nachgewiesen betrachtet und die Entscheidung über eine Rechtsverletzung den Geschworenen überlassen hatte.

Damit geht es in dem Prozess nur noch um die Höhe des Schadensersatzes. Wenn sich die Geschworenen wie geplant am heutigen Freitag zur Beratung zurückziehen, müssen sie darüber befinden, ob Tenenbaum die Urheberrechte der Kläger willentlich verletzt hat und die Summe für jeden einzelnen Song festlegen. Der Vorsatz macht dabei einen wesentlichen Unterschied: Das Gesetz sieht Schadensersatz zwischen 750 und 30.000 US-Dollar pro Verstoß vor, bei willentlichen Verstößen bis zu 150.000 US-Dollar. Tenenbaum droht damit eine Summe von bis zu 4,5 Millionen US-Dollar (3,2 Millionen Euro).

Für Tenenbaum lautet die spannende Frage nun, ob er mit 22.500 US-Dollar davonkommt oder die Geschworenen ihm eine Millionenstrafe aufbrummen – wie die Jury in dem ersten überhaupt verhandelten Filesharing-Prozess gegen Jammie Thomas-Rasset. Die 32-Jährige war in der Neuauflage ihres Verfahrens zu 1,92 Millionen US-Dollar verurteilt worden. Solche angesichts des Handelspreises für 30 Songs bei Anbietern wie iTunes oder Amazon absurd anmutenden Schadensersatzsummen dürften der Musikindustrie als Abschreckung willkommen sein, werden allerdings auch weiter die Gerichte beschäftigen. Das Verfahren gegen Thomas-Rasset geht in Berufung, unter anderem wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Schadensersatzes.

Das ist auch der Weg, den Tenenbaums Verteidigung einschlagen könnte. So ist neben Harvard-Professor Charles Nesson auch Thomas-Rassets Anwalt Kiwi Camara für Tenenbaum im Einsatz. Tatsächlich hat es bisher nicht so ausgesehen, als ob der umtriebige Harvard-Professor einer konkreten Strategie folgt. Im Gegenteil konnten Prozessbeobachter den Eindruck gewinnen, dass die Mätzchen des erfahrenen Juristen seinem Mandanten bisher eher geschadet haben. Nesson hatte die Geduld der vorsitzenden Richterin mehrfach auf die Probe gestellt, unter anderem mit wiederholten Anträgen, das Verfahren live ins Internet zu übertragen.

Die Schlussplädoyers am heutigen Freitag werden zeigen, ob Nesson noch ein As im Ärmel hat. Danach sieht es allerdings nicht aus, auf ihrer Website zieht die Verteidigung bereits ein Resümee des Verfahrens: "Die Schlacht wurde verloren, der Krieg ist aber noch nicht vorbei".

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(vbr)