EU-Kommission fordert von Microsoft Ende der Wettbewerbsbehinderung

Die EU-Kommission hat den US-Softwareriesen ultimativ aufgefordert, Wettbewerbsbehinderungen bei Server- und Multimedia-Software sofort einzustellen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die EU-Kommission hat in ihrem laufenden EU- Kartellverfahren den US-Softwareriesen Microsoft ultimativ aufgefordert, Wettbewerbsbehinderungen zum Schaden von Verbrauchern und Konkurrenten zu beenden.

Die Kommission wirft dem Software-Konzern vor, er habe auf rechtswidrige Weise seine beherrschende Stellung im Markt der Betriebssysteme für Personalcomputer auf den Markt der einfachen Server-Betriebssysteme erweitert. Die EU-Kommission hatte das Verfahren gegen Microsoft im August 2000 eröffnet und im August 2001 erweitert. Unter anderem war eine Wettbewerbs-Beschwerde von Sun vom Dezember 1998 Ausgangspunkt der Ermittlungen; Sun hatte sich unter anderem beklagt, Microsoft sei bei der Lizenzvergabe diskriminierend vorgegangen und habe grundsätzliche Informationen über das Windows-Betriebssystem verweigert.

Das EU-Verfahren unterscheidet sich vom Kartellprozess gegen Microsoft in den USA, der unter anderem zu einem außergerichtlichen Vergleich führte: Im dortigen Prozess ging es darum, dass Microsoft seine beherrschende Stellung bei PC-Betriebssystemen durch wettbewerbswidrige Maßnahmen zementierte. Das Verfahren der EU behandle dagegen die Ausdehnung der Microsoft-Monopolstellung auf den Server-Bereich, erklärte die EU-Kommission schon zur Einleitung der Untersuchung. Nun hieß es in Brüssel, die Ermittlungen hätten ergeben, dass tatsächlich viele Firmen Windows-Server deswegen bevorzugten, weil Microsoft Interface-Informationen, um Windows-Clients mit Servern kommunizieren zu lassen, nicht ausreichend offen gelegt habe. Eine Lösung, die die Kommission vorschlägt, liegt nun in der Offenlegung eben dieser Kommunikationsschnittstellen. Eine ähnliche Auflage war schon in der außergerichtlichen Einigung im US-Kartellprozess vorgesehen, dabei musste Microsoft aber bereits mehrfach nachbessern.

Aber auch die Koppelung des Windows-PC-Betriebssystems mit dem Windows-Media-Player ist der Kommission ein Dorn im Auge. Die Kommission schlug unter anderem vor, dass Microsoft eine Windows-Version anbieten sollte, die nicht den Windows-Media-Player umfasst. Andernfalls könnte Microsoft auch verpflichtet werden, Konkurrenzprodukte auf diesem Gebiet mit Windows auszuliefern.

Die Kommission schickte Microsoft so genannte Beschwerdepunkte. EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti erklärte, Microsoft habe nun die letzte Möglichkeit zu reagieren, bevor die Kommission ihre Entscheidung treffe. In den Beschwerdepunkten werde klar vorgegeben, wie die mutmaßlichen Behinderungen abgestellt werden könnten. In dem Verfahren droht dem Weltmarktführer ein hohes Bußgeld; die EU-Kommission kann Strafen bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängen. Dies war unter anderem eine der Begründungen, die Microsoft bei der Vorlage der Bilanzzahlen dafür anführte, keine weiteren Dividendenausschüttungen trotz liquider Mittel von über 49 Milliarden US-Dollar vorzusehen. (jk)