Abgas-Betrug: Daimler schließt Vergleich in den USA ab

Daimler hat einen Teil der Vorwürfe, beim Dieselmotor OM651 Abgaswerte manipuliert zu haben, juristisch abgeschlossen. Ganz vorbei ist der Ärger aber noch nicht

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht
Mercedes OM651

Der Dieselmotor OM651 wurde 2008 vorgestellt und seit 2009 eingebaut.

(Bild: Mercedes)

Lesezeit: 2 Min.
Von

Ein US-Bundesgericht habe die Genehmigung den milliardenschweren Diesel-Vergleich erteilt, bestätigte ein Daimler-Sprecher. Damit werde der im vergangenen Jahr ausgehandelte Vergleich wirksam, und die Verfahren der Behörden im Zusammenhang mit den Emissionskontrollsystemen von rund 250.000 Diesel-Fahrzeugen würden beendet. Die Einigung kostet Daimler nach früheren Angaben rund 1,5 Milliarden US-Dollar.

Die US-Behörden hatten den Konzern seit Jahren aufgrund des Verdachts auf gefälschte Messwerte beim Stickoxid-Ausstoß im Visier. Den Vorwurf gezielter Manipulationen hatte Daimler stets zurückgewiesen. Der Konzern gibt im Rahmen des Vergleichs kein Schuldeingeständnis ab und muss auch keine Fahrzeuge von Kunden zurückkaufen oder sich künftig durch einen Aufpasser von den US-Behörden überwachen lassen.

Eine Sammelklage von Fahrzeugbesitzern wurde ebenfalls per Vergleich beendet. Eine Genehmigung dafür liegt laut Daimler schon vor. Hier geht der Konzern von Kosten in Höhe von 700 Millionen US-Dollar aus. Um diverse Anforderungen aus den Vergleichen zu erfüllen, rechnet Daimler früheren Angaben zufolge zudem mit weiteren Kosten in mittlerer dreistelliger Millionenhöhe. Auf mögliche weitere strafrechtliche Konsequenzen in den USA hat der Abschluss der zivilrechtlichen Vergleiche keine Auswirkungen.

Im Zentrum der Ermittlungen steht der 2008 vorgestellte Dieselmotor OM651, der in Pkw-Modelle bis 2018 eingebaut wurde. Anfangs erfüllt er die Abgasnorm Euro 5, später wurde die Abgasnachbehandlung erweitert und auf Euro 6 umgestellt. Dem Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung geht man auch in Deutschland nach. Der Bundesgerichtshof verwies im Januar 2021 darauf, dass ein Thermofenster zum Motorschutz nicht zwangsläufig illegal sei, ein Missbrauch dessen allerdings sehr wohl. Der Fall wurde an das Oberlandesgericht Köln verwiesen.

(mfz)