BGH-Urteil zum Abgasbetrug: Rückgaberecht schließt Schadenersatz nicht aus

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil festgestellt, dass auch bei einer Ballonfinanzierung dem Kunden ein Schadenersatz zusteht.

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Abgasnachbehandlung Diesel

Die Abgasnachbehandlung von Dieselmotoren, die für die Einhaltung der aktuellen Grenzwerte notwendig ist (oben im Bild), ist kaum noch mit der zu vergleichen, die zur Zeit der Aufdeckung des Betrugs üblich war.

(Bild: Audi)

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Von
  • dpa

Käufern, die ihr Auto mit Dieselmotor über einen Darlehensvertrag mit Rückgabeoption finanziert haben, kann trotzdem Schadenersatz zustehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Audi-Fall entschieden. Ein sogenanntes verbrieftes Rückgaberecht lässt Kunden die Möglichkeit, das Auto mit Fälligkeit der Schlussrate zu einem festen Preis an den Händler zurückzuverkaufen. Nach dem Urteil des BGH sind Verbraucher mit einem vom Abgasbetrug betroffenen Diesel aber nicht verpflichtet, sich so zu behelfen. Sie können sich auch dafür entscheiden, das Auto zu behalten und Schadenersatz zu fordern. Der Schaden sei mit dem Vertragsschluss entstanden. (Az. VII ZR 389/21)

In dem konkreten Fall ging es um einen Audi A6 mit einem Motormodell vom Typ EA897, der wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung von einem amtlichen Rückruf betroffen war. Ob Audi hier haftet, blieb allerdings offen. Das Oberlandesgericht Celle hatte diese Frage ausgespart, weil es wegen des Rückgaberechts davon ausgegangen war, dass der Käufer sowieso keinen Schadenersatz fordern kann. Der Fall muss nun in Celle neu verhandelt und entschieden werden. Die BGH-Entscheidung zum Rückgaberecht lässt sich auf andere vom Dieselskandal betroffene Automarken übertragen. Audi geht für sich davon aus, dass ein verbrieftes Rückgaberecht Klägerinnen und Klägern in einer niedrigen vierstelligen Anzahl von Verfahren zusteht.

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(mfz)