Datenschützer lobt neuen Entwurf zur Regulierung von Auskunfteien

Thilo Weichert, Leiter des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Kiel, spricht von einer "erkennbaren Verbesserung" insbesondere im Hinblick auf die Transparenz und die Klarstellung von Pflichten von Scoring-Anbietern.

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Thilo Weichert, Leiter des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein, kann ausnahmsweise ein "positives Zeichen" zur Sicherung der Privatsphäre im Hause von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ausmachen. So lobt der Kieler Datenschutzbeauftragte den jüngsten Entwurf (PDF-Datei) zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), mit dem Auskunfteien und Anbieter von Scoring für die Bonitätsprüfung durchsichtiger werden sollen. Das neue Papier, das alsbald vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll, stelle eine "erkennbare Verbesserung" gegenüber dem unter anderem auch von der Schufa kritisierten Referentenentwurf und den "unausgegorenen" Eckpunkten aus dem vergangenen Jahr dar.

Konkret freut sich Weichert, dass der überarbeitete Vorstoß nun stärker auf die Transparenz von Scoring- und Auskunfteiunternehmen poche sowie deren Rechte und Pflichten deutlicher herausarbeite. Der Entwurf sollte nach der Korrektur noch bestehender Schwachstellen "zeitnah" verabschiedet werden. Schließlich habe eine Studie des ULD bereits aufgezeigt, dass die Scoring-Branche oft "eklatant und massenhaft gegen den Datenschutz verstößt" und Konsumenten "oft nachhaltig geschädigt werden". Vergleichbare Ergebnisse lieferte eine Untersuchung der Verbraucherschutzzentralen und weiterer Datenschützer.

Präzisiert werden sollte laut Weichert im Rahmen der Beratung des Gesetzesvorhabens durch den Bundestag unter anderem noch die Erlaubnisregelung zum Scoring. Eine Stellungnahme des ULD zu dem Entwurf zeigt weitere Kritikpunkte auf. So werde etwa nicht verlangt, dass die Heranziehung der verwendeten Merkmale beim Scoring für die erstellte Prognose eine kausale Plausibilität hat. Der Entwurf poche nur eine mathematisch-statistisch nachweisbare Erheblichkeit. Diese könne durch Datenschutzkontrollinstanzen selbst nicht nachgeprüft werden kann, da eine solche Prüfung die Nutzung des bisher vorliegenden gesamten Datenbestands nötig machen und eine aufwändige Analyse erfordern würde.

Unter Scoring versteht man mathematisch-statistische Verfahren zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern. Kreditinstitute und viele andere Firmen ziehen vor Erteilung eines Darlehens oder Vertragsabschlüssen Score-Werte heran, um einschätzen zu können, wie hoch das Risiko eines Ausfalls von Rückzahlungen ist. Die Methodik stützt sich auf Erfahrungswerte vergleichbarer Kreditnehmer sowie teils auf andere Informationen wie etwa soziodemographische Daten des Wohnumfeldes. Das Innenministerium will durchsetzen, dass die Kriterien für die informationstechnische Bonitätsprüfung aufgezeigt werden. Scoring-Anbieter sollen zudem dazu verpflichtet werden, Verbrauchern einmal pro Jahr eine kostenlose Auskunft über die bei ihnen über sie gespeicherten Daten und Basiswerte zu geben.

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(Stefan Krempl) / (jk)