E- und Hybridauto: Auf griechische Fähren nur noch unter 40 Prozent Akkuladung

Die griechischen Fähren nehmen Elektroautos oder Plug-in-Hybride neuerdings nur noch an Bord, wenn ihre Akkus weniger als 40 Prozent gefüllt sind.

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Insel im Meer mit Gebäuden drauf

Auf Astypalea in der südöstlichen Ägäis fahren nur öffentliche Busse. Sie werden elektrifiziert.

(Bild: heise online / Markus Feilner (CC-BY-SA 4.0))

Lesezeit: 2 Min.

Die meisten griechischen Fähren nehmen keine voll aufgeladenen Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge mehr an Bord. Darauf weist der Autoclub ADAC hin. Eine neue Verordnung des griechischen Ministeriums für Schifffahrt und Inselpolitik besagt seit 16. April 2024, dass die Traktionsbatterien solcher Autos einen Ladestand von 40 Prozent nicht überschreiten dürfen. Die Vorschrift aus dem Ministerium betrifft auch Fahrzeuge mit Ottomotor. Werden diese mit Flüssiggas (LPG) oder Erdgas (CNG) betrieben, dürfen sie nur noch mit weniger als 50 Prozent gefülltem Gastank an Bord. Wasserstoffelektrische Autos (mit H2-Tank) werden hingegen nicht einmal erwähnt.

Die griechischen Reedereien Anek Lines, Minoan Lines und Superfast Ferries haben die entsprechende Regelung über AFVs (Alternative Fuel Vehicles) in ihre Beförderungsbedingungen aufgenommen und diese auch im Internet ausgehängt. Ihre Angestellten sind gehalten, die Ladestände beim Einschiffen abzulesen und tun es nach Information des ADAC auch. Die Regularien sehen im Übrigen auch vor, die Akkutemperatur zu messen, ohne anzugeben, wie das vonstattengehen soll.

Besonders Reisende mit Elektroautos geraten damit in einen Konflikt, denn auf den Inseln ist die Ladeinfrastruktur noch dünn oder oft noch gar nicht vorhanden. Daher ist es kaum ratsam, unter 30 Prozent Ladung anzureisen. Die Reiseplanung sollte also einen Ladestopp noch in der Hafenstadt der Abreise vorsehen, um den 40 Prozent möglichst nahe kommen zu können. Das sollte mit dem nötigen zeitlichen Vorlauf möglich sein, denn die meisten der rund 2000 Ladestationen Griechenlands stehen in den Städten und entlang der Hauptreiserouten.

Hintergrund der Regelung ist der für Akkubrände typische Verlauf, der sich von einem Fahrzeugbrand mit konventionellem Antrieb deutlich unterscheidet. Die Fährbetriebe und deren Versicherer sehen das Personal auf den Fähren noch nicht ausreichend in der Lage, darauf angemessen zu reagieren. Der niedrigere Ladestand soll das Risiko eines Brandausbruchs senken helfen.

(fpi)