"Euro 7"-Norm: EU-Rat gegen schärfere Grenzwerte für Pkw

 Der Rat der EU legt einen Kompromisstext mit unveränderten Grenzwerten für Pkw und Transporter und Verschärfungen für Lkw und Busse vor.

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Messung der Abgasemission unter realen Bedingungen

(Bild: Mercedes-Benz)

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Der EU-Rat hat am Montag in Brüssel über die künftige Abgasnorm "Euro 7" abgestimmt und sich gegen schärfere Grenzwerte für Pkw und Lieferfahrzeuge ausgesprochen. Die Verordnung für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren umfasst deren Emissionen und – bei Elektroautos – die Batterielebensdauer. Die neue Verordnung gilt erstmals für Pkw, Transporter und schwere Nutzfahrzeuge gleichermaßen.

Dabei verwässerten die Minister den Vorschlag der Europäischen Kommission. Italien, Frankreich, Tschechien und fünf weitere Staaten stimmten gegen schärfere Regeln, weil damit der Autoindustrie zu viele Ressourcen genommen würden, die sie zur Entwicklung von Elektroautos benötige. Der italienische Industrieminister Adolfo Urso begrüßte die Abschwächung mit den Worten: "Die neue Regelung schützt auf Wunsch Italiens (...) Kleinserienhersteller mit der für die italienische Produktion typischen 'Premium'-Produktpalette wie Ferrari, Lamborghini und Maserati, Symbole des 'Made in Italy' mit einer Jahresproduktion von rund 50.000 Autos."

Der EU-Rat schreibt dazu, er hatte die Anforderungen an Fahrzeugemissionen nicht zu streng fassen wollen, weil sich die europäische Autoindustrie auf die Herstellung von Elektroautos umstellt. Dabei ist von einem "Gleichgewicht" die Rede.

Die Vorschläge, strengere Grenzwerte und eine Ausnahme zu den E-Fuels einzuführen, die Deutschland eingebracht hatte, wurden überstimmt. Um über E-Fuels abstimmen zu lassen, hatte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) den Gesetzgebungsprozess aufgehalten, um den Vorschlag in letzter Minute noch einbringen zu lassen. Letztendlich hat dieser Aufwand nichts genutzt.

Die bestehenden Emissionsgrenzwerte und Prüfbedingungen für leichte Nutzfahrzeuge der Klassen M und N 1 (Privat-Pkw und Lieferwagen) wurden nicht verschärft – sie bleiben damit auf dem Stand der letzten Stufe von Euro 6. Staatssekretär Sven Giegold von den bundesdeutschen Grünen nannte das "nicht sehr ambitioniert".

Leicht verschärft wurden gegenüber Euro 6/VI dagegen die Emissionsgrenzwerte und Prüfbedingungen für die Fahrzeugklassen M2 und M3 (Omnibusse und Reisebusse) sowie N2 und N3 (schwere Nutzfahrzeuge). Eine Sonderregelung berücksichtigt Stadtbusse wegen des neu vorgeschlagenen Nullemissionsziels für diese Fahrzeuge bis 2030.

Eingeführt werden Grenzwerte für die Partikelemission aus Bremsen und Reifen sowie eine Mindestlebensdauer für die Traktionsbatterie von Elektroautos. Damit unterliegen erstmals auch Elektro- und Wasserstoffautos der Regulierung von Emissionen. Die Verordnung sieht zudem den Einsatz hoch entwickelter Messinstrumente zur genaueren Emissionsüberwachung vor.

Die heute vereinbarte Position des EU-Rates formalisiert dessen Verhandlungsposition. Es erteilt der Ratspräsidentschaft ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, die beginnen, sobald das Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat. Die endgültige Fassung der Abgasnorm wird danach zwischen EU-Parlament und den EU-Staaten ausgehandelt. Sie soll 2025 in Kraft treten.

(fpi)